Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 213

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muss es nicht mehr sein. Wenn man als Österreicher will, dass unsere Titel im Ausland anerkannt werden, dann muss man das natürlich umgekehrt auch machen. Ich erinnere daran, dass zum Beispiel Zahlungsbefehle keine Unterschrift und keinen Stempel tragen, das ist ein EDV-Ausdruck, der als Original eines Titels gilt. Genauso müssen wir natürlich dann ausländische Titel anerkennen, die daherkommen.

Nun kommt der Paradigmenwechsel: Bisher musste ein österreichisches Gericht einen ausländischen Titel anerkennen, und dann konnte man Exekution führen. Jetzt ist es anders, es wird aufgrund eines ausländischen Titels gleich Exekution geführt, und wenn die verpflichtete Partei Einspruch erhebt und sagt: Das ist kein Titel, das kann man nicht anerkennen, da fehlt die Rechtskraft!, dann erst sagt das Gericht: Halt!, oder prüft. Das ist gewöhnungsbedürftig, meine Damen und Herren, und man wird sich wirklich anschauen müssen, wie sich das in der Praxis entwickelt, ob diese Praxis zufriedenstellend sein wird oder nicht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.21.54

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte kurz auf den Antrag des Kollegen Stefan betreffend die Exekution unter das Existenzminimum eingehen, ein Anliegen, dass ich ja schon einige Male geäußert habe. Dieser Antrag ist hundertprozentig zu unterstützen. Kollege Stefan, du hast ihn super erklärt, du hast alles gesagt, was notwendig ist, ich will das jetzt nicht wiederkäuen.

Ich möchte hier ein wenig näher auf die Unterhaltsgeschichten eingehen, und dazu habe ich vor ein paar Monaten eine Rede über einen Mann aus Vorarlberg gehalten, der zwei Kinder hat und geschieden worden ist. Vom Gericht ist festgelegt worden – das habe ich Ihnen damals vorgelegt und vorgerechnet –, dass dieser Mann im Endeffekt 170 € minus im Monat macht, wenn er alles so zahlt, wie ihm das vorge­schrieben worden ist, weil er seine Wohnung auch noch halten muss, die auch dementsprechend Geld kostet, die er aber in dieser Größe haben muss, damit die Kinder am Wochenende überhaupt zu Besuch kommen dürfen. Er hat den Kindern aber noch nie etwas zu essen kaufen oder mit ihnen auf ein Eis gehen können. Das sind Zustände im Unterhaltsrecht, die meiner Ansicht nach mehr als reformbedürftig sind. Darüber gibt es verschiedene Geschichten.

Herr Bundesminister, ich werde Ihnen demnächst im Justizausschuss einige Anträge präsentieren, wo ich auf dieses Thema allgemein eingehen möchte. Ich möchte hier noch einen Fall ansprechen, der mir auch irgendwie zu denken gibt. Da gibt es einen Fall, wo ein Mann und eine Frau, die sehr jung geheiratet haben, geschieden worden sind. Die Kinder waren bei der Scheidung beide über 20, also beide berufstätig, die Frau hat halbtags gearbeitet, und der Mann musste eine relativ hohe Unterhalts­zahlung leisten. Diese Frau hat es dann vorgezogen, nicht voll zu arbeiten, wie es ihr vom Gericht vorgegeben worden ist, sondern nur halbtags, sie zahlt dadurch kaum Pensionsbeiträge ein, und im Endeffekt ist es dann so, dass dieser Mann – wenn er weiterhin so gut verdient – der Frau dementsprechend Unterhalt zahlen muss und diese Frau nie voll arbeiten gehen wird.

Man muss sich einmal anschauen, wie es zum Beispiel in Schweden oder in anderen skandinavischen Ländern ist; ich möchte Sie darauf aufmerksam machen. Diese Frau zahlt kaum Pensionsbeiträge ein. Jetzt haben sich aber die Zeiten geändert, seit das Unterhaltsrecht hier beschlossen worden ist. Früher war es so, dass die Frau zu Hause geblieben ist, Kinder erzogen und in vielen Fällen keinen Job nebenher gemacht hat –


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