Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 225

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Aktuell haben wir rund 630 Rechtspfleger in Österreich. Sie treffen an den Bezirks­gerichten rund drei Viertel aller Entscheidungen. Sie bilden eine unverzichtbare Stütze für unser Justizsystem und sind natürlich eine große Entlastung für die Richterinnen und Richter.

Ganz kurz ein Überblick über die wesentlichen Änderungen, die wir in diesem Gesetz beschließen werden: Wir passen die Wertgrenzen aufgrund der Geldentwertung an. Wir regeln teilweise die Zuständigkeiten zwischen Richtern und Rechtspflegern neu. Wir vermeiden Mehrfachzuständigkeiten und bündeln Sachthemen bei den Rechts­pflegern. Wir schaffen – und das ist, so glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt, der Gott sei Dank hier bei uns passiert  Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung ab. Wir schaffen dort Klarstellung, wo Richter wieder zuständig sind, nämlich bei schwierigen Dingen, wie zum Beispiel der Anpassung von ausländischen Exekutionstiteln.

Herr Minister, du kannst nicht nur zuhören, ich weiß, du schaust auch hin und genau zu! Sollte es bei dem Thema der Personalauslastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Zukunft Problemstellungen geben, bin ich mir sicher, dass du das entsprechend rasch beachten wirst. Engpässe können wir in diesem Bereich wirklich nicht gebrauchen.

Ich möchte abschließend den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in Österreich meinen Respekt für ihre bisher geleistete Arbeit aussprechen. Ich denke, sie sind in ihrem Fachgebiet absolute Profis. Sie sind aus der österreichischen Gerichtsbarkeit nicht wegzudenken, und ich bedanke mich bei ihnen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Schrangl und Scherak.)

21.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


21.08.02

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Kollegin Steinacker hat mit einem Zitat eines Past President begonnen. Inwieweit der President-elect in Zukunft zitier­fähig sein wird, bleibt noch abzuwarten. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Ich hoffe doch, dass sich die Qualität seiner Zitate oder seiner Aussagen im Laufe seiner Amts­zeit noch verbessern wird.

Die Kollegin Steinacker hat bereits zum inhaltlichen Teil der Novelle einiges ausge­führt. Wir haben das bereits im Ausschuss einhellig begrüßt und werden das heute – so hoffe ich – auch einstimmig beschließen.

Es bietet sich hier einmal die Gelegenheit, den Rechtspfleger, die Rechtspflegerin sozusagen vor den Vorhang zu holen und die Leistungen, die diese nicht richterlichen Bediensteten der Justiz für die Justiz, für das Justizwesen und das Funktionieren dieser Republik leisten, auch entsprechend zu würdigen.

Ich weiß nicht, ob das alle von Ihnen wissen, aber wir haben ja auch ein Mitglied dieser Zunft – wenn man es so nennen möchte – seit mehr als einem Jahr hier im Hohen Haus. Es ist der Kollege Brückl, der vorhin zur Exekutionsordnungs-Novelle ein paar profunde Ausführungen gemacht hat, der ja, soweit ich das seinem Lebenslauf entnehmen konnte, auch Vorsteher einer Geschäftsstelle beim Bezirksgericht ist.

Die Kollegin Steinacker hat es schon angesprochen: Der Rechtspfleger ist für den Normunterworfenen ein wenig das unbekannte Wesen in der Justiz. Die meisten haben dann doch nur den Herrn oder die Frau Rat irgendwo im Kopf, aber die Rechtspfleger, die Rechtspflegerinnen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren des Justizwesens, vor allem im Bereich des Grundbuchrechts, des Firmenbuchrechts und


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