Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 226

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in vielen anderen Bereichen, wie zum Beispiel in Exekutionssachen, in Insolvenz­sachen, in Verlassenschaftsverfahren, im Kindschaftsrecht, in Sachwalterschaftsan­gele­genheiten und ähnlichen Dingen.

Wir begrüßen die vorliegende Novelle daher ausdrücklich, auch im Hinblick auf die bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Richtern und den Rechts­pflegern und auch durch die vorgenommene oder vorzunehmende Anpassung der Wertgrenzen.

Herr Bundesminister, ich habe es mit Freude vernommen – und ich glaube, Hannes Jarolim, der heute leider krank ist, auch –, dass Sie an einem Entwurf für Sammel­klagen arbeiten. Das wird Ihnen in Zukunft im Justizausschuss seine Frage, die er ja ohnehin fast immer stellt, ersparen.

Ich möchte es zum Abschluss auch nicht versäumen – und hoffentlich wird Ihnen das Freude bereiten –, Ihre Werbeeinschaltung für „www.jailshop.at“ zu wiederholen. (Heiterkeit des Abg. Schrangl.)

Ich bin bereits von Kolleginnen und Kollegen gefragt worden, welche Produkte es dort wohl zu kaufen geben wird. Sie brauchen keine Angst zu haben, es sind nicht die Produkte, die sich vielleicht so manche oder so mancher vorstellt. Schauen Sie einfach dort nach! Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Schrangl und Scherak.)

21.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


21.11.48

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Konsensmaterien – und das noch dazu als letzter Tagesordnungspunkt – sind natürlich schwierig zu dis­kutieren. (Abg. Wöginger: Sind wir nicht gewöhnt!) Ich kann in dem Fall meinen Vorrednern tatsächlich fast vollständig recht geben. Die Rechtspfleger sind ein echtes Erfolgsmodell in unserer Justiz.

Man weiß zum Beispiel, dass bei den Bezirksgerichten 80 Prozent der Rechtssachen von Rechtspflegern entschieden werden, also da merkt man schon, welch hohe Be­deu­tung das hat. Es wurde auch schon angesprochen, dass man vor allem in Firmenbuchsachen, Grundbuchsachen, Verlassenschaftssachen, bei Insolvenz und Exekution in Wirklichkeit als Rechtsunterworfener in erster Linie fast immer auf Rechtspfleger trifft, und das funktioniert ausgezeichnet.

Jeder, der in der Praxis damit zu tun hat, weiß, dass es extrem angenehm ist, mit Rechtspflegern zusammenzuarbeiten, dass das schlicht und einfach sehr unkompliziert funktioniert. Es ist daher sehr erfreulich, dass es jetzt diese Novelle gibt, worin einerseits die Tätigkeit der Rechtspfleger ausgeweitet wird und es andererseits ein paar Klarstellungen über die Zuständigkeit zwischen Richtern und Rechtspflegern gibt; also in Summe ist das eine aus unserer Sicht sehr sinnvolle, neue Regelung, die wir daher auch unterstützen.

Unser einziger Kritikpunkt ist, oder das, wovon wir glauben, dass es tatsächlich etwas nachzubessern geben wird, ist, dass aufgrund der Verschiebung der Wertgrenzen ab nun Rechtspfleger um einiges mehr zu tun haben werden; und wir sind daher überzeugt, dass es da personelle Änderungen oder zumindest Aufstockungen wird geben müssen. Darauf haben auch zumindest zwei Oberlandesgerichte hingewiesen.

 


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