Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 227

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Das wurde bis jetzt in der Diskussion weggewischt und es wurde gemeint, das wäre nicht notwendig. Ich glaube, es wird doch so sein. Insgesamt ist das also eine be­grüßenswerte Änderung, mit der einen Einschränkung, dass betreffend die Rechts­pfleger wahrscheinlich aufgestockt werden muss. Es ist aber erfreulich, dass es so ein Erfolgsmodell gibt und dass das noch weitergeführt und ausgeweitet wird. (Beifall bei der FPÖ.)

21.13


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


21.14.09

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Ich werde dort anschließen, wo mein Vorredner aufgehört hat: bei der Personalsituation der Rechtspfleger. Wenn wir Wertgrenzen verschieben, gleichzeitig aber bei den Planstellen nichts unternehmen, ist die logische Folge, dass die gleiche Anzahl an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern mehr arbeiten muss. Grundsätzlich könnte man sagen: Na ja, arbeitet man halt mehr! – Die Folge ist aber die, dass die Bürgerinnen und Bürger dann auf bestimmte Ergebnisse, die die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewältigen haben, länger warten müssen, und wenn wir die Stellungnahme des OLG Graz hernehmen, dann ist das sehr klar zum Ausdruck gebracht worden.

Das OLG Graz hat gesagt, es fehlen 58 Planstellen; gerade im sensiblen Bereich der Verlassenschaftsverfahren und der Unterhaltsverfahren liegt die Auslastung bei 125 Prozent im Bereich der Rechtspfleger. Ich finde, da kann man sich dann nicht vorbeischummeln und sagen, dass man zwar die Wertgrenzen ändert und die Rechtspfleger aufwertet, aber dem dann nicht die Neuadjustierung und Neuausrichtung der Planstellen folgen lässt. Das ist eine halbe Reform, die dazu führt, dass eine bestimmte Berufsgruppe ihre Arbeit schwerer bewältigen kann und dass die Rechts­schutzsuchenden länger warten müssen.

Da muss meiner Meinung nach eindeutig nachgebessert werden, und da wird man auch nicht daran vorbeikommen. Ich habe das Gefühl, wenn man genau auf diese Novelle hinschaut, dass es da auch ein Ringen mit den Richtern und Richterinnen gegeben hat, aber das kann man nicht auf einer berufsständischen Ebene abhandeln. Es ist legitim, dass jede Interessenvertretung natürlich möglichst viel Planstellen für sich fordert, aber wir als Parlamentarier, als Abgeordnete haben natürlich das Gesamte im Auge zu behalten. Und da folgt auf diese Novelle und der steigenden Bedeutung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger schon die Verantwortung, auch die nötigen Planstellen zu schaffen.

Ein zweiter Punkt, der meiner Meinung nach perspektivisch zu sehen ist – den wir auch schon im Ausschuss diskutiert haben, und wenn ich mich richtig erinnere, stehen Sie dem auch positiv gegenüber –, ist die Aufwertung der Ausbildung der Rechtspfle­gerin­nen und Rechtspfleger.

Die Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs regt an, dass wir die Ausbildung auf Fachhochschulniveau heben, und das halte ich für einen richtigen und wichtigen Schritt. Die steigende Bedeutung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Justiz sollte auch mit einer besseren Ausbildung kombiniert werden, um auch die Bedeutung und Wertigkeit der Arbeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu unterstreichen und um ihnen möglicherweise durchaus perspektivisch auch noch den einen oder anderen Aufgabenbereich zu übertragen. Dies wäre möglich, wenn die Ausbildung – die natürlich nicht einem Jusstudium entspricht – auf Fachhochschulniveau ist, denn dann hat sie auch akademisches Niveau.

 


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