Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 224

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

21.03.1210. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1295 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Rechtspflegergesetz geändert wird (1308 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Schließlich kommen wir zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


21.03.31

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Zuhören können ist der halbe Erfolg.“ – Rein zufällig habe ich heute ein Zitat eines US-amerikanischen Präsidenten, nämlich des 30. Präsidenten Calvin Coolidge ent­deckt, der einige sehr markante Sprüche in seinem Leben gesagt hat, die sich Politiker, denke ich, auch heute noch anhören können.

„Zuhören können ist der halbe Erfolg.“ – Das geben wir vielen, die heute gewählt worden sind, auf den Weg mit.

Herr Bundesminister, du kannst zuhören! Du hast es oft bewiesen. Du schaffst es ex­zellent, verschiedene Gruppen in die Erstellung von Gesetzesvorlagen und ‑materien einzubinden, auch wenn sie am Beginn von Diskussionen sehr verschiedene Ansichten und Interessen haben. Dieses Gesetz, diese Regierungsvorlage ist wiederum ein Beweis dessen, wie gut du zuhören kannst, denn du hast nicht nur einen halben, sondern sichtlich einen ganzen Erfolg eingefahren. Wir werden bei der Abstimmung einstimmig für dieses Gesetz votieren – so wie wir es schon im Ausschuss nach einer sehr sachlichen und interessanten Diskussion gemacht haben –, das vor allem das Berufsbild des Rechtspflegers in ein neues und aufgewertetes Licht rückt.

Wir brauchen nunmehr Sie, liebe Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Österreich, um dieses Gesetzesvorhaben, das Ihnen doch viel mehr Möglichkeiten in der Um­setzung in Ihrer täglichen Arbeit gibt, mit Bedacht und Sorgfältigkeit in die Praxis umzusetzen und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürgern auch entsprechend gut und sinnvoll anzuwenden.

Ich hatte selbst im September die Möglichkeit, am ersten österreichischen Rechts­pflegertag im Justizpalast teilzunehmen. Ich habe dort einige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger kennengelernt, sehr erfahrene ältere und sehr junge. Eines war allen gemeinsam: Sie sind extrem engagiert, und sie wollen ihr Berufsbild, ihren Berufsstand nach vorne bringen. Sie wollen ihn auch in der Öffentlichkeit bekannt machen, dort, wo ihre Tätigkeiten insgesamt eigentlich viel zu wenig wertgeschätzt werden, aber auch viel zu wenig bekannt sind.

Wir feiern heuer 30 Jahre elektronisches Grundbuch und Firmenbuch. Ein Bereich, für den die Rechtspfleger verantwortlich sind, und den sie im Sinne des Standorts Österreichs exzellent abdecken.

Sie sichern für uns entsprechende Eigentumsnachweise im Grundbuch, sie sind für die Gründungssicherheit von Gesellschaften zuständig. Das ist meiner Meinung nach ein Asset, das für den Wirtschaftsstandort Österreich absolut unverzichtbar ist.

 


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