Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 223

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barkeit, diese wäre sogar im Regierungsprogramm. Das, was nicht im Regierungspro­gramm ist, ist halt schwer unterzubringen. Ich verstehe aber das Anliegen, und Ihre Argumente waren völlig richtig.

Zu dem, was jetzt zur Beschlussfassung ansteht, möchte ich nur sagen: Es ist alles schon erwähnt worden, alles gesagt worden, was es hier auch an Vorteilen gibt, die man mit dieser Exekutionsordnungs-Novelle verwirklichen könnte. Das ist, glaube ich, eine sehr sinnvolle Regelung, die von Brüssel ausgeht; einmal eine durchaus sinnvolle Initiative, die von dort kommt. Es ist durchaus sinnvoll, wenn man innerhalb der Euro­päischen Union jeweils in den Mitgliedstaaten – auch von Österreich aus – als Gläu­biger auf pfändbares Vermögen einmal vorläufig zugreifen kann. Ich denke, es gibt keinen Grund, der gegen eine Zustimmung spricht.

Ich weiß, dass wir im Bereich der justizeigenen Internetversteigerungsplattform immer wieder Verbesserungsbedarf haben, und das müssen wir natürlich auch tun, da müssen wir immer dahinter sein, das ist eine sehr schnelllebige Materie. Wir tun das auch, wir sind ja dahinter. Wir haben zum Teil auch auf eine externe Expertise zurück­greifen müssen, weil wir einfach nicht genug Kapazität dafür haben, aber das macht Sinn, da wir noch dazu eine weitere Plattform im Rahmen unseres Internetauftritts planen. Wenn wir Glück haben, schaffen wir das noch heuer, nämlich die Plattform „www.jailshop.at“. Auf dieser Plattform wird es hoffentlich bald Produkte aus dem Strafvollzug zu kaufen geben; das macht Sinn und das wollte ich erwähnt haben. Auch deshalb, weil gesagt worden ist, dass wir da zu wenig Werbung und zu wenig Marke­ting machen. Ja, ich sage es noch einmal: Wir haben kein Inseratenbudget, daher möchte ich diese Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen, „www.jailshop.at“ wird es auch bald geben. Und wir werden natürlich unseren Internetauftritt konsequent und systematisch verbessern.

Ich würde mich freuen, wenn Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, am Ende eines sehr langen und harten Arbeitstages die Gelegenheit nutzen, einer sehr sinn­vollen Regelung, die wir unserer hervorragenden Fachabteilung verdanken, Ihre Zustimmung zu geben. Ein langer Parlamentstag endet am besten mit einem schönen einstimmigen Beschluss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Köchl.)

21.02

21.02.09

 


Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend Exekutionsordnungs-Novelle 2016 samt Titel und Eingang in 1294 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich auch um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Justiz­aus­schusses, seinen Bericht 1307 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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