Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 222

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sätzlich etwas überlegen sollte. Meine Bitte an den Justizminister ist, das doch auch mit uns im Ausschuss anzudenken, denn die Unterhaltspflicht geschiedener Väter kann sehr wohl eine Armutsfalle darstellen, und daher besteht Handlungsbedarf.

In diesem Gesetz geht es auch um die Anpassung der Versteigerungen durch die Justiz. Mein Tipp ist: Schauen Sie sich einmal die justizeigene Internetplattform an: justiz-auktion.gv.at. Da gibt es immer interessante und auch günstige Angebote. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.56.48

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann mich kurz fassen, möchte aber schon sagen, dass sehr vieles hier gesagt wurde, das mich wirklich beeindruckt hat und mir auch zu denken gibt. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die zwei Bereiche, die im Kontext mit dem Exekutionsrecht angesprochen wurden, betreffen unterschiedliche Dinge: Das Anliegen von Frau Abgeordneter Wurm geht ja in Richtung einer Reform des Unterhaltsrechts, und das Anliegen von Kollegen Stefan geht in die Richtung, dass man nicht Exekutionen führen können soll, die in diesem Bereich, der von Ihnen angesprochen wurde, unter das Existenzminimum gehen können. Das sind zwei verschiedene Dinge, die in Wirklichkeit nur indirekt miteinander zu tun haben.

Ich möchte nur eines kurz sagen: Ich verstehe das Anliegen wirklich und glaube nur, dass man schon auch sehen muss, wo die Grenzen der Kompetenz der Justiz liegen. Die Justiz ist dazu da, Unterhaltsansprüche auch im Wege der Exekution sicher­zustellen. Das ist ihre Aufgabe, das funktioniert auch letztlich im Wege der Exekution. Wenn man jetzt aus Gründen, die ich durchaus verstehe, Grenzen einziehen wollte, dann muss man schon sagen, dass wir in einem Bereich sind, der letztlich eine Aufgabe des Sozialressorts und der entsprechenden Sozialtöpfe ist, um Ausgleich zu schaffen. Eines ist aber klar: Eine Reform in diesem Bereich des Exekutionsrechts, und das habe ich auch im Ausschuss so gesehen und so gesagt, kann nicht zulasten von Unterhaltsberechtigten gehen. Da muss man sich etwas anderes einfallen lassen.

Jetzt bin ich genau dort, wo auch Frau Abgeordnete Wurm war: Ja, eine Gesamtreform des Unterhaltsrechts wäre sicher sinnvoll, unter Berücksichtigung all dessen, was Sie gesagt haben. Bei der Kinderkostenanalyse muss man bedenken, dass da das Familienministerium eingebunden ist, aber grundsätzlich wäre es schön, wenn das auch einmal gelänge.

Nun komme ich zu dem, was Kollege Steinhauser gesagt hat: Das ist alles richtig, was Sie gesagt haben. Ich würde sogar noch ergänzen wollen, dass gerade im Bereich der Insolvenz und auch der Privatinsolvenz natürlich auch die Gefahr besteht, dass die Betroffenen, wenn sie keine legale Chance sehen, wieder auf die Beine zu kommen, selbstverständlich gefährdet sind, in illegale Aktivitäten abzurutschen, beginnend mit der Schwarzarbeit und anderem. Da haben Sie durchaus recht.

Eines muss man auch immer berücksichtigen: Die Privatinsolvenzreform ist nicht im Regierungsprogramm. Wir haben jetzt einige Dinge in Ausarbeitung, auch einige größere Reformen im Bereich des Privatrechts, etwa die Sachwalterschaftsreform. Konkret arbeiten wir auch an einem Entwurf für Sammelklagen, und das Maßnahmen­vollzugsgesetz ist in Ausarbeitung. Ich wollte nur darauf hinweisen: Wir haben noch einige größere Brocken zu bewältigen, auch eventuell eine Reform der Laiengerichts-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite