Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 221

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geltes oder funktionierendes Rechtssystem haben wie wir, die Glaubhaftmachung relativ einfach ist, damit ein Beschluss auf vorläufige Kontopfändung erfolgen kann. Und dann wird exekutiert, ohne dass ein einziges Mal der Schuldner angehört wurde, und es sind plötzlich alle seine Konten gesperrt.

Also wenn in Rumänien – um als Beispiel ein Land zu nennen, welches durch die Europäische Union bescheinigt bekommen hat, dass sein Rechtssystem nicht so funktioniert – glaubhaft gemacht wird, dass jemand Schulden hat, dann wird, ohne ein einziges Mal den Schuldner anzuhören – die Gegenseite zu hören –, das Konto gepfändet, wenn auch gemildert durch eine Sicherheitsleistung, die aber selbst im Ermessen des erlassenden Gerichts steht und sich vielleicht auch nur auf die Kosten des Verfahrens beziehen kann. In einem solchen Fall kann das eine gefährliche Geschichte werden. Das hat nichts mit unserer Umsetzung zu tun, diese halte ich für grundvernünftig und ist so sicherlich richtig.

Die zweite Geschichte, die man erwähnen muss: Die Regelung, dass das Gericht die Aufteilung der Gehälter bei mehreren nicht pfändbaren Einkommen übernimmt, ist auch eine vollkommen richtige Entscheidung.

Die dritte Geschichte: Auch ich habe mir diese Plattform angeschaut, die momentan keinen guten Eindruck macht. Ich glaube, man müsste die Exekutionsabteilungen dazu anhalten, auch Material hineinzustellen, damit das auch mit Fleisch gefüllt wird. Ich glaube, es gibt genügend gepfändete Gegenstände, die zum Angebot kommen könn­ten, dann würde auch die Webseite interessanter werden. Man hat nur fünf Gegen­stände darin gefunden und einen Verweis auf die deutsche Webseite. Das ist, glaube ich, nicht notwendig, sondern sollte mit eigenen Fahrnissen aufgefüllt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Troch zu Wort. – Bitte.

 


20.53.01

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Sprichwort sagt: Klare Rechnung, gute Freunde. Und zur klaren Rechnung gehört einfach auch, dass man seine Schulden zurückzahlt. In der Praxis ist es aber schon vorgekommen, dass Schulden deshalb nicht zurück­gezahlt werden – unter Anführungszeichen – „konnten“, weil das Geld sich auf Konten im Ausland befunden hat, eben auch auf Konten in anderen europäischen Ländern.

Mit dieser Novelle der Exekutionsordnung soll Abhilfe geschaffen werden. Das heißt, das europaweite Verstecken von Geld wird nicht mehr so einfach möglich sein. Mit dieser Novelle, die SPÖ und ÖVP vorgelegt haben, sollen natürlich die schwarzen Schafe erwischt werden, die das bisher getan haben. Es kann nicht im Interesse des Steuerzahlers sein, dass das weiterhin der Fall ist. Es geht um die Verbesserung des Rechtsschutzes jener, die ihr Geld hergeborgt haben, vereinfacht gesagt, konkret also auch um die Möglichkeit der Erlassung eines europäischen Beschlusses, damit eine vorläufige Kontenpfändung durchgeführt und Konteninformationen eingeholt werden können. Das sind die Voraussetzungen.

Es soll aber auch die Zeit bis zur ersten Vollzugshandlung beschleunigt werden. 2014 vergingen nach Bewilligung der Exekution im Schnitt 71 Tage bis zum Vollzug, 2016 immerhin noch 68 Tage. Das ist meines Erachtens zu lang.

Zu den Ideen, die Kollegin Wurm hier geäußert hat, zum Thema Unterhaltspflicht: Ich glaube auch, dass Handlungsbedarf besteht. Ein Antrag, den Kollege Stefan einge­bracht hat, geht auch in diese Richtung. Ich glaube, dass man sich tatsächlich grund-


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