Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 220

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Rede speziell auf den Punkt beziehen, wo eine Änderung in der Exekutionsordnung vorgenommen wird.

Eine Gehaltsexekution bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand für den Unter­neh­mer: Er muss Listen führen, er muss schauen, dass in der richtigen Reihenfolge bezahlt wird, und ganz schlimm ist es, wenn es mehrere Arbeitgeber gibt, denn derzeit müssen sich die Schuldner entsprechend ausmachen, wo gepfändet wird und wer was bezahlen muss. Ganz schlimm daran ist, dass der Unternehmer haftet, wenn dabei ein Fehler passiert, und das Gehalt, das er dem Mitarbeiter bezahlt hat, was er vielleicht nicht hätte machen dürfen, noch einmal an den Schuldner zahlen muss. Die Kosten steigen für den Unternehmer, die Lohnverrechnung wird teuer.

Wichtig an dieser Exekutionsordnungs-Novelle ist, dass wir hier eine Vereinfachung schaffen, denn ohne diese Vereinfachung kommt es bei diesen Personen dazu, dass die Unternehmer sagen: Diese Kosten möchte ich nicht tragen, das ist mir zu viel! Diese Menschen bekommen dann nicht die Gelegenheit, neue Arbeit zu finden, oder verlieren ihren Arbeitsplatz. Damit haben sie das Problem, noch mehr Schulden zu haben und noch tiefer in die Armutsfalle zu geraten, und deshalb muss man gegen­steuern.

Mit der Änderung der Exekutionsordnung entsteht Rechtssicherheit für den Unter­nehmer, da das Zusammenrechnen in Zukunft durch das Gericht passiert. Die Gefahr der Haftung wegen Fehlern wird verringert, und damit wird auch die Möglichkeit, jemandem eine Chance zu geben, gesteigert. Auch die Kosten für diese Drittschuld­nererklärung werden angepasst, was auch längst überfällig war. Man kann sagen: Wenn ich dem Mitarbeiter schon die Chance gebe, muss sich zumindest mein Mehraufwand in irgendeiner Form lohnen!

Herr Minister, wir haben mit dieser Novelle, die viele positive Aspekte hat, in diesem Punkt erreicht, dass geringere Kosten bei den Unternehmen anfallen, es weniger Bürokratie braucht und einfacher ist, die Abwicklung zu machen. Es ist ein Beitrag zur Armutsbekämpfung, und es ist ein Beitrag zur Vereinfachung der Lohnverrechnung.

Herr Minister, in anderen Ressorts haben wir uns das schon oft gewünscht, sind da aber noch nicht so weit gekommen wie im Justizressort. Diese Novelle ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau, den wir uns gewünscht haben. Ich danke dir für deine Umsicht, dafür, dass dieses Thema so gelöst werden konnte, im Namen der Wirtschaft, aber auch im Namen aller Dienstnehmer, die jetzt wieder leichter einen Job finden werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.

 


20.50.56

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich will mit den zwei Regelungen beginnen, die der Anpassung an die europäischen Richtlinien dienen. Ich halte es für grundvernünftig, dass man das in die Exekutionsordnung einbaut und auch subsidiär die Regelungen der einstweiligen Verfügung anwendbar macht. Ich halte die Umsetzung dieser Richt­linie für vollkommen richtig.

Ich halte nur die Richtlinie selbst für etwas gefährlich, weil wir auch nach Auskunft der Länderberichte unterschiedliche Rechtssysteme und eine unterschiedliche Qualität dieser Rechtssysteme haben. Wenn bei der Erlassung eines europäischen Beschlus­ses auf einstweilige Kontopfändung nur die Glaubhaftmachung der Schuld notwendig ist, dann kann ich mir vorstellen, dass in einigen Ländern, die nicht so ein ausgeklü-


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