Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 219

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Die Reform des Privatkonkurses ist aus unterschiedlichsten Sichtweisen ein Gebot der Stunde. Insofern bedauere ich es sehr, Herr Justizminister, obwohl wir das schon sehr lange diskutieren, dass Sie uns im Justizausschuss berichtet haben, dass hier keine Reform geplant ist. Ich halte das für ein großes Versäumnis. Vielleicht kann man sich in einer weiteren Runde doch dazu durchringen, einen nächsten Reformschritt zu setzen. Wir hatten parteienübergreifend eigentlich schon fast alle Parteien an Bord, um uns im Parlament mit diesem Thema zu beschäftigen. Leider gibt es keine Einigkeit, daher gibt es auch keine Enquete, aber ich hielte es für wirklich wichtig, in diese Diskussion einzusteigen. Wir müssen Menschen, die scheitern, eine Chance geben, wieder zurück ins Erwerbsleben zu kommen und ihre Schulden loszuwerden. Natürlich, man muss sich bemühen, Schulden zurückzuzahlen, das ist klar, aber wir müssen auch einen Neustart für solche Menschen möglich machen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)

20.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schmid zu Wort. – Bitte.

 


20.45.12

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Hohes Haus! Gehaltsexekutionen gehen oftmals so weit, dass das Einkommen bis auf das Existenzminimum gekürzt wird – das haben wir ja ausreichend gehört. Im Falle von Unterhaltspfändungen sieht der Gesetzgeber sogar vor, dass das Existenz­minimum um 25 Prozent unterschritten werden kann. Wenngleich es für mich eine Charaktersache ist, für seinen Nachwuchs Unterhalt zu leisten, so sind die Zumut­barkeit und Leistbarkeit nicht außer Acht zu lassen.

Die Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen setzt getrennte Haushalte und somit dop­pelte Kosten für Wohnraum voraus. Lebenshaltungskosten, insbesondere Wohnraum, stellen einen nicht unerheblichen und immer größer werdenden Kostenfaktor dar. In einer Zeit angespannter Wirtschaftsverhältnisse sind unter anderem die Ursachen einer Gehaltsexekution, zum Beispiel unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge einer Insolvenz oder eines Arbeitskräfteabbaus, zu hinterfragen und zu berück­sich­tigen.

Bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit sind gegenüber einer selbst verschuldeten Gehaltsexekution unterschiedliche Maßstäbe zu setzen. Es erscheint erforderlich, die bestehende Gesetzgebung im Hinblick auf die Verschuldensfrage anzupassen und bei unverschuldeter Notsituation zumindest das Existenzminimum unangetastet zu las­sen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und Team Stronach.)

20.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Groiß zu Wort. – Bitte.

 


20.46.49

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Exekutionsordnung ist nicht unbedingt ein Thema, das um diese Zeit von den Sesseln reißt, denn es geht um die Geschäftsbeziehung zwi­schen Schuldner und Gläubiger, und das ist kein Thema, das wir gerne vor uns herschieben, aber es ist ein wichtiges Thema.

Viele Menschen – wir haben es heute schon gehört – sind überschuldet und können ihren laufenden Zahlungen nicht nachkommen, und es wird eine Exekution geführt. Sehr viele davon sind Arbeitnehmer. Welche Vermögensgegenstände haben diese? – Das ist das Gehalt, und es kommt zur Gehaltsexekution. Ich möchte mich in meiner


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