Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 229

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samen Auge darauf schauen, dass, wenn wir Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mehr Kompetenzen geben, die Auslastung dann auch entsprechend passt.

Die andere Sache, die, glaube ich, auch wichtig ist – da gibt es zwei Punkte, die Kollege Steinhauser angesprochen hat –, ist einerseits die Frage der Ausbildung: Wir haben das im Ausschuss schon diskutiert. Auch ich glaube, dass es ohne Weiteres Sinn machen würde, dass wir hier über eine Ausbildung auf Fachhochschulniveau dis­kutieren.

Ich bin sonst einer, der da eher skeptisch ist. Ich sage, dass man darauf aufpassen muss, dass man Dinge nicht unnötig akademisiert; aber ich glaube, dass das gerade im Bereich der Rechtspflege jedenfalls Sinn machen würde, weil eben – insbesondere auch jetzt mit der Erweiterung der Kompetenzen – da einfach eine immer größere Verantwortung gegeben ist und es jedenfalls Sinn machen kann, dass man die Ausbildung auf einer Fachhochschule macht.

Wo ich dem Kollegen Steinhauser widerspreche – damit die Diskussion hier nicht ganz so einhellig ist –, ist die Frage, inwiefern Rechtspfleger im Strafrechtsbereich einge­setzt werden sollten. Es gibt in den letzten Jahren eine Tendenz, dass wir immer mehr vom unabhängigen Richter wegnehmen. Ich glaube, dass das System des unab­hän­gigen Richters in ganz, ganz vielen Bereichen noch viel mehr eingesetzt werden sollte. Wir haben immer wieder die Situation, dass wir hier Kompetenzen vom unabhängigen Richter wegnehmen und uns andere Konstruktionen überlegen.

Insofern bin ich da sehr skeptisch. Gerade in einem so unglaublich grundrechtssen­siblen Bereich wie dem Strafrecht muss man jedenfalls aufpassen. Diskussionen kann man führen; ich glaube aber, dass man da ganz explizit aufpassen sollte.

Zum Abschluss: Ich meine, es ist eine gute Reform. Wir müssen nur schauen, dass wir das in der Praxis am Schluss auch gut umsetzen; und da sind wir alle gefordert, dass das dann auch funktionieren kann. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. – Bitte.

 


21.21.20

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorgeschlagene Novelle verspricht eine sinnvollere Aufgabenteilung zwischen Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen einer­seits und Richterinnen und Richtern andererseits und damit auch eine größere Effizienz im Sinne eines zielgerichteten Personaleinsatzes. Das ist auch dringend erforderlich, um das Arbeitsvolumen zu bewältigen und vor allem Richterinnen und Richter zu entlasten. Dabei ist natürlich die adäquate Aus- und Weiterbildung der Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen im Auge zu behalten. Zu beachten ist auch, dass die Planstellen ausreichend besetzt sind und gegebenenfalls auch aufgestockt werden.

Ziel ist es, überlange Verfahrensdauern hintanzuhalten. Gerade bei bezirksgericht­lichen Verfahren, bei familienrechtlichen Entscheidungen ist es besonders dramatisch, wenn vor allem Unterhaltsberechtigte lange, zu lange auf Entscheidungen warten müssen. Das hat nicht nur psychische Auswirkungen, sondern mitunter auch finan­zielle, soziale Folgewirkungen, die wir nicht hinnehmen wollen. Deshalb möchte ich Sie auch zu später Stunde, Herr Minister, daran erinnern, dass es dringend erforderlich ist, im Unterhaltsrecht noch einiges zu verbessern, die Verfahrensdauer zu verkürzen. Obwohl da schon einiges geschehen ist, ist noch einiges zu tun.

 


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