11.30
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich melde mich ein zweites Mal zu Wort, weil Kollege Steinhauser, glaube ich, denselben Fehler gemacht hat, den die Kollegen von den NEOS zuvor gemacht haben. Die NEOS haben vorgeworfen, dass in Österreich Macht nach politischer Willkür ausgeübt wird. Und der Kollege von den Grünen hat vom Innenminister gefordert, dass dieser etwas nicht zur Anzeige bringt, weil er es nicht gescheit findet – also auch, dass hier ganz besonders nach politischer Willkür agiert wird. (Abg. Steinhauser: Geh, bitte!)
Ich halte fest: Wir leben in einem Rechtsstaat, wo nicht aufgrund der Entscheidungen eines Politikers agiert wird, sondern aufgrund der Gesetze. Nach § 78 Strafprozeßordnung ist eine Behörde oder öffentliche Dienststelle, der der Verdacht einer Straftat bekannt wird, verpflichtet, Anzeige an die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. (Abg. Steinhauser: Es fehlte der Vorsatz!) In dem Fall, den Sie geschildert haben, bei dem ein Journalist mithilfe fremder Daten ohne Einverständnis der betreffenden Person versucht hat, eine Wahlkarte zu bekommen, liegt der Verdacht der Datenfälschung nach § 225a Strafgesetzbuch vor und/oder der Verdacht der Wahlbehinderung nach § 262 Strafgesetzbuch.
Unsere Gesetze funktionieren, unser Rechtsstaat funktioniert. Daher sind Anzeigen zu erstatten, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt (Abg. Steinhauser: Es war ja kein Vorsatz da!), ansonsten macht sich die Behörde oder die Person selbst des Amtsmissbrauchs schuldig. Das in dieser Klarheit festzustellen ist mir wichtig. Die Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger darauf, dass unser Rechtsstaat funktioniert, ist mir wichtig. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinhauser: … Kriminalisierung! Kein Vorsatz!)
11.32
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Brosz ist zum zweiten Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.32
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Eigentlich sollte ich jetzt eine tatsächliche Bestätigung machen, aber das gibt es in der Geschäftsordnung noch nicht, deswegen ist das jetzt ein zweiter Redebeitrag.
Präsident Karlheinz Kopf: Aber eine Formulierung in diese Richtung ist natürlich möglich. (Heiterkeit bei den Grünen.)
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (fortsetzend): Herr Kollege Berlakovich, noch einmal langsam und zum Mitschreiben: Die Kollegin Brunner hat sich kommunalpolitisch zu engagieren begonnen und hat als Unabhängige auf einer ÖVP-Liste kandidiert. (Abg. Berlakovich: Was ist das Problem jetzt? – Heiterkeit bei der ÖVP.) Haben wir es so weit? – Okay.
Dann haben Sie gesagt, dann ging die Geschichte weiter, dass sie irgendwann gemeint hat, dass die ÖVP vielleicht doch nicht das ist, wo sie sich politisch daheimfühlt, und sie hat sich für die Grünen engagiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Als das der Fall war, ging ein – diesmal nicht niederösterreichischer, sondern burgenländischer – Bürgermeister von der ÖVP zu ihrem Arbeitgeber (Ruf: Da gibt’s ja gar keinen!) und hat diesem dort (Abg. Berlakovich: Das sind irgendwelche Behauptungen!) – das sind keine Behauptungen, das sind die bestehenden Tatsachen – gesagt, er hätte eine unzuverlässige Mitarbeiterin. Das Glück war offenbar, dass sich der Arbeitgeber korrekt verhalten und gemeint hat, das eine seien die Freizeit und das politische Engagement, das andere das, was sie bei der Arbeit leiste.
Und Sie sagen wörtlich, darüber braucht man sich nicht zu wundern!? – Das ist unglaublich, Herr Kollege Berlakovich! Das ist genau das System, das heute beschrieben
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