Lohngruppen eingestuft sind, haben keine Verluste, jene, die in niedrigen Lohngruppen sind, haben erhebliche Verluste. Das ist bei den Berechnungen herausgekommen.
In Österreich hat man sich dann darauf verständigt, die Höhe der Gehälter zu wahren, damit es nicht zu einer Vielzahl von Gewinnern, aber auch nicht zu einer Vielzahl von Verlierern kommt.
Es war notwendig, dass mit Inkrafttreten die alte Regelung und das, was vorher war, außer Kraft tritt. Spannend dabei ist, dass sich sowohl der EuGH als auch der Verfassungsgerichtshof die Besoldungsreform, die neue Besoldungsreform, nicht angeschaut haben.
Was hat der Verwaltungsgerichtshof gemacht? – Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem jüngsten Erkenntnis die gänzliche Ausschaltung erneut bekrittelt und meint, dass das ein Verstoß gegen die EMRK und gegen die Charta der Menschenrechte ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Regelungslücke aufgezeigt. Und wir versuchen, diese Regelungslücke jetzt durch genaue Definition und durch Konkretisierung zu schließen.
Und warum habe ich Ihnen dieses Beispiel von den ÖBB, vom Fall Starjakob erzählt? – Die Regelung, die wir vorschlagen oder besser gesagt die die Dienstrechtssektion hier vorschlägt, ist eine Regelung, die mit der ÖBB-Regelung konform geht. Das Spannende ist, dass der VfGH diese Regelung heuer offiziell bestätigt hat und dass der Oberste Gerichtshof, so wie gewünscht, bei den ÖBB das Recht so anerkannt hat und alle Anträge dort abgewiesen wurden.
Ich hoffe auf Ihre Zustimmung, auf breite Zustimmung im Sinne der Bediensteten, im Sinne der Dienstrechtssektion und im Sinne aller, damit wir dieses Thema erledigen können. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lausch.)
12.17
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
12.17
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen und hier im Hohen Haus! Wie soll man es bezeichnen? – Das ist die Reparatur der Reparatur von der Reparatur der Reparatur oder so ähnlich.
Ich habe vor einigen Monaten und auch schon 2015 vorausgesagt, dass das, was die Regierung da vorgeschlagen hat, nicht halten wird. Im Ausschuss habe ich gesagt, ich hätte eigentlich Hellseher werden können, aber in diesem Fall habe ich nicht viel hellsehen müssen, denn es war einfach von vornherein klar, dass das nicht funktioniert und nicht halten wird.
Über den Hintergrund des Ganzen kann man diskutieren: Wer profitiert? Wer profitiert nicht? Wie schaut die ganze Situation aus? – Und wir von der Opposition haben am Montag im Ausschuss die gemeinsame Bitte an die Regierung gehabt – wir haben das in Antragsform vorgebracht, einen Begutachtungsantrag –, das Ganze bis 15. Dezember 2016 in Begutachtung zu schicken, damit wir uns damit genauer auseinandersetzen können. Otto, das wäre genau das gewesen, was du auch gesagt hast, nämlich dass wir uns mit den Beamtinnen und Beamten des Ministeriums zusammensetzen, das durchdiskutieren und überlegen, wie wir das lösen können.
Der Kardinalfehler – das weißt du und das wissen alle hier herinnen – wurde schon vor langer, langer Zeit gemacht. Er wurde mit dem ersten Antrag, mit dieser Trägerrakete 2015 gemacht, das wissen wir alle. Dafür können Sie, Frau Staatssekretärin, nichts und auch nicht die Beamtinnen und Beamten, denn die hat man dazu vergattert. Sie, Frau Staatssekretärin, haben aber richtig gesagt: Das Problem lag darin, dass das Gan-
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