Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 86

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Zum Apothekengesetz: Es ist eine legistische Reparatur, der wir natürlich zustimmen. Ich möchte mich in dem Zusammenhang aber auch zu den Liberalisierungstendenzen und Deregulierungstendenzen im Gesundheitsbereich äußern und schon auch sehr kri­tische Anmerkungen machen: Ich denke, dass wir ein öffentliches Gesundheitswesen erhalten sollten. Nicht alles ist tauglich, um auf dem freien Markt verhandelt zu werden. Dazu gehören auch die österreichischen Apotheken. Ich glaube, wie es im Moment ge­regelt ist, ist es sehr gut, auch für die Versorgung der Patienten, und vor allem auch für die Qualität, die Patienten in Apotheken erfahren, wenn es um Beratung geht. In dem Zusammenhang müssen wir auch sehr aufmerksam und sehr kritisch auf die kommen­den Entwicklungen schauen. Wir wissen, dass es der VfGH nun der Drogeriemarktket­te dm nicht ermöglicht hat, rezeptfreie Medikamente abzugeben. Diese Klage wurde aber nur aufgrund eines Formalfehlers zurückgewiesen.

Ich glaube, dass es grundsätzlich nicht gut wäre, nicht rezeptpflichtige Medikamente – ähnlich wie in Amerika – in Drogeriemärkten abzugeben und damit dem missbräuchli­chen Umgang mit Arzneimitteln – auch wenn sie nicht rezeptpflichtig sind – Tür und Tor zu öffnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte schön.

 


13.06.30

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Liebe Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Dem Antrag in Bezug auf die Reparatur des Apothekengesetzes stimmen wir auch zu. Ich werde aber einen Entschließungsantrag einbringen und möch­te dazu ein paar Ausführungen machen.

Das System der Apotheken verträgt durchaus noch ein paar Adaptionen, ohne dass gleich die Welt untergeht und ohne dass deshalb gleich das Gesundheitssystem abge­schafft wird. Nach den heute geltenden Öffnungszeitenregelungen für ein Unterneh­men darf ein Handelsbetrieb 72 Stunden in der Woche offen haben und eine Apotheke laut Gesetz 48 Stunden, wobei man dann noch bezüglich des Offenhaltens in der Mit­tagspause um eine Ausnahme ansuchen kann; das heißt, dort ist es restriktiver. Und nur deswegen, weil wir jetzt beantragen, dass auch eine Apotheke 72 Stunden in der Woche geöffnet haben darf – nicht: geöffnet haben muss! –, bricht die Gesundheits­versorgung nicht zusammen. Im Gegenteil, Sie erhöhen die Versorgung für die Be­völkerung, weil diese Geschäfte dann auch zu einem Zeitpunkt offen haben, an dem arbeitsame Personen aus dem Job hinausgehen und die benötigten Produkte kaufen können. Der Apotheker als Freiberufler – das gerät manchmal in Vergessenheit – ist nämlich auch ein Unternehmer und trifft unternehmerische Dispositionen; deswegen soll­ten Sie das zulassen.

Weiters geht es in meinem Antrag darum, die Zulassung von Filialapotheken etwas zu erweitern. Sie dürfen heute, wenn Sie eine Apotheke haben, eine Filialapotheke eröff­nen, aber diese muss an einem anderen Ort sein, wo es noch keine Apotheke gibt, und es gibt auch noch ein paar andere Zusatzeinschränkungen. Das heißt aber, dass das Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, dem Bedarf in den Fällen nicht gerecht wird, in denen eine Gemeinde wächst. In meinem Bundesland haben wir zwei Städte, die stark ge­wachsen sind, nämlich Bregenz und Feldkirch, und da gibt es in den Wachstumsbe­reichen keine Apotheke, da zahlenmäßig – 5 500 Einwohner – kein Bedarf besteht, weil Traditionsapotheken in anderen Ecken der Stadt sind. Jetzt kann für die Wachs­tumsgebiete keine Apotheke bewilligt werden. Damit geht die Bedarfsprüfung am Be­darf vorbei, denn sowohl in Tosters in Feldkirch wohnen Leute und haben keine Apo­theke als auch in Weidach in Bregenz wohnen Leute und haben keine Apotheke, und


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