Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 87

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diese müssen in andere Stadtteile pilgern. Findet sich nun kein Apotheker, der seinen Standort wechselt, sollte man unseres Erachtens den bestehenden Apothekern erlau­ben, im wachsenden Stadtteil eine Filiale zu eröffnen. Nur darauf zielt der bescheidene Antrag ab, den ich nun einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweite­rung der maximalen wöchentlichen Betriebszeit von Apotheken sowie Aufheben der Be­darfsprüfung für Filialapotheken

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Betriebszeiten-Regelung für Apothe­ken nach dem Vorbild des Öffnungszeitengesetzes erweitert und Apothekern der Be­trieb einer Filialapotheke innerhalb des eigenen betrieblichen Gemeindegebiets ermög­licht wird.“

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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Erweiterung der maximalen wöchentlichen Betriebszeit von Apotheken so­wie Aufheben der Bedarfsprüfung für Filialapotheken

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1863/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Dag­mar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird (1310 d.B.) – TOP 5

Die Reparatur des Apothekengesetzes und seine Anpassung an das EuGH-Urteil, wel­ches es nun möglich macht, die Zahl der zu versorgenden Personen bei Eröffnung ei­ner Apotheke zu unterschreiten, ist generell zu begrüßen. Diese Reparatur sollte je­doch nicht als große Entbürokratisierung gefeiert werden. Denn nach wie vor gefährdet das derzeitige Apothekengesetz im Hinblick auf Öffnungszeiten- und Bedarfsprüfungs­regelung nicht nur die Berufsgruppe der Apotheker an sich, sondern legt den österrei­chischen Apothekerinnen und Apothekern derart massive Steine in den Weg, dass letztlich die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln darunter zu leiden hat:

So gilt derzeit nach § 8 (1) Apothekengesetz eine gesetzliche Deckelung der maxima­len wöchentlichen Betriebszeiten von 48 Stunden für Apotheken. Zudem wäre eine täg­liche Mittagssperre von zwei Stunden einzuhalten. Eine selbstständige Öffnung außer­halb dieser amtlich festgelegten Betriebszeit (Sperrzeit) ist nicht problemlos möglich - lediglich nach einer gesonderten Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde mit voran­gegangener Bedarfsprüfung – Bürokratie pur.

 


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