Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 118

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(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nommen.)

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15.00.11Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 9704/AB

 


Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit der Ordnungszahl 9704/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen somit in die Debatte ein.

Der Erstredner hat zur Begründung 10 Minuten Redezeit zur Verfügung. Ich erteile da­zu Ihnen, Herr Abgeordneter Mag. Loacker, das Wort. – Bitte.

 


15.00.57

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eine Kurzdebatte zur Frage der Hebesätze für Pensio­nisten in der Krankenversicherung ist durchaus ein sperriges Thema! Die Kurzdebatte haben wir nicht deswegen begehrt, weil die Antwort zu kurz gegriffen hätte oder weil Dinge nicht beantwortet worden wären, sondern weil das Ergebnis ein unbefriedigen­des ist.

Es darf an dieser Stelle auch ein Lob ausgesprochen werden, nämlich dem Sozialmi­nisterium, das sich bei den Anfragebeantwortungen vorbildlich von anderen abhebt. Da hat man dann auch etwas in der Hand, mit dem man arbeiten kann.

Ich möchte aber auf den Inhalt der Anfragebeantwortung dahin gehend eingehen, dass wir im Moment diskutieren, ob den Bauern ein Quartal Sozialversicherungsbeiträge er­lassen, geschenkt, gestundet oder was auch immer werden soll. Wenn man sich diese Anfragebeantwortung anschaut, dann bekommt man zusätzliche Argumente, warum die­ses Quartal Beitragsstundung oder Beitragsschenkung nicht angemessen wäre.

Das funktioniert so: Pensionisten sind natürlich krankenversichert. 5,1 Prozent der Pen­sion werden an den Krankenversicherungsträger überwiesen, das behält die Pensions­versicherung, der jeweilige Träger, direkt ein. Zusätzlich zu diesen 5,1 Prozent wird vom Pensionsversicherungsträger ein sogenannter Hebesatz an den Krankenversiche­rungsträger überwiesen. Der ist aber immer unterschiedlich: Da muss die Pensions­versicherungsanstalt 180 Prozent überwiesen, die Sozialversicherungsanstalt der ge­werblichen Wirtschaft 197 Prozent, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Berg­baus 310 Prozent und die Bauernsozialversicherung 397 Prozent.

Also das Vierfache dessen, was eigentlich Krankenversicherungsbeiträge wären, geht da in die Bauernversicherung hinüber. Das sind 425 Millionen € und damit zwei Drittel der Einnahmen des gesamten Krankenversicherungszweiges der Bauernversicherung.

Diese Hebesätze werden vom Parlament festgelegt und ins Gesetz hineingezimmert. Nur gibt es keine Parameter dafür, warum es bei der einen Versicherung 190 Prozent, bei der anderen 310 Prozent und bei der dritten 397 Prozent sind. Es kann Ihnen auch niemand mehr erklären, wo das herkommt und warum das so ist, das hat man halt ir­gendwann einmal festgelegt. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, von welchen Quer-


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