11.17
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Im internationalen Vergleich liegen wir mit einer Abgabenquote von 44,4 Prozent im Jahr 2015 im Spitzenfeld der Hochsteuerländer. Das bedeutet also, dass bei einem österreichischen Durchschnittsgehalt im Jahr 2015 fast jeder zweite Euro an den Staat geflossen ist. Aufgrund der Steuerreform sieht es für 2016 nicht viel besser aus. (Abg. Fekter: O ja, 42,7 Prozent!) – Lesen Sie die Statistik Austria, Frau Kollegin!
Österreich gehört damit zu den wenigen EU-Ländern (Abg. Fekter: Gesunken!), denen die EU-Kommission so wie in den Vorjahren auch für 2017 und 2018 Reallohnverluste prophezeit (Abg. Fekter: Auf 42,7 Prozent!), Frau Finanzministerin a. D.. Nur durch die Abschaffung der kalten Progression kann man den Mittelstand dauerhaft und real entlasten, aber nicht durch neue Steuern wie die investitions- und standortfeindliche Maschinensteuer. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Fekter: Die Steuerquote ist gesunken!)
Im „Österreich“-Interview am 24. Mai 2016 hat der Bundeskanzler noch folgende Meinung vertreten: „Wir haben im internationalen Vergleich die Situation, dass vom Bruttoeinkommen am zweitwenigsten netto bleibt.“ – Nur fünf Monate nach diesem Interview hat der Herr Bundeskanzler seine Meinung bereits geändert. Am 25. Oktober 2016 meinte der Herr Bundeskanzler nach dem Ministerrat, die Abschaffung der kalten Progression sei nicht vom Tisch, der Zeitdruck sei aber nicht so gravierend. Ich zitiere: „Sie sei vermutlich erst Anfang 2019 von Relevanz. Ein so großer Eingriff in das Steuersystem sollte sorgfältig ausdiskutiert werden, er sei nämlich legistisch nicht so einfach umzusetzen.“
Auch der Herr Finanzminister sieht bei den Verhandlungen zur Abschaffung der kalten Progression keinen Zeitdruck. Auf die Journalistenfrage, ob es heuer noch zu einem Abschluss komme, sagte er, dies sei nicht relevant, da sie erst später greifen soll.
Herr Finanzminister, die Steuerzahler lassen sich weder von Ihnen noch vom Herrn Bundeskanzler mit Ihrer Hinhaltetaktik für dumm verkaufen. (Beifall bei der FPÖ.)
Durch die Steuerreform 2015/2016 werden den Steuerzahlern ab heuer 5 Milliarden € zurückgegeben, die man ihnen seit 2009, also in der Vergangenheit, durch die kalte Progression bereits weggenommen hat. Sie, Herr Finanzminister, und der Herr Bundeskanzler vertrösten die Steuerzahler jedoch mit der fadenscheinigen Ausrede, dass die kalte Progression erst wieder in ein paar Jahren greifen kann. Das stimmt aber nicht. Die kalte Progression greift nicht erst 2019, sondern bereits heuer, sie muss daher sofort abgeschafft werden! (Beifall bei der FPÖ.)
Auf Bundesebene werden die Steuerzahler von der rot-schwarzen Bundesregierung ausgesackelt, und auf Ebene des Landes Wien werden die Bürgerinnen und Bürger durch die massiven Gebührenerhöhungen von der rot-grünen Stadtregierung ausgesackelt. Als Wiener Steuerzahler wird man also zweimal ausgesackelt – und beide Male unter maßgeblicher Beteiligung der Sozialdemokraten!
Wenn der Herr Bundeskanzler meint, dass die Abschaffung der kalten Progression legistisch nicht so einfach umzusetzen sei, dann bringen wir uns hier gerne legistisch ein. Ich werde daher noch diese Woche einen Entschließungsantrag zur Abschaffung der kalten Progression einbringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun eine Anmerkung zu den Sparbuchzinsen: In Wirklichkeit kassiert der Finanzminister da Steuern auf Zinsen, die man real gar nicht bekommt. Zieht man nämlich von den Zinsen die Inflation ab, dann bleibt real nichts mehr übrig. Das Geld wird weniger, und man muss dennoch Steuern zahlen. Das ist eine Enteignung der fleißigen Sparer und
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