Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 79

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UG 10: Bundeskanzleramt

UG 32: Kunst und Kultur

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner dazu: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


11.56.19

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Untergliederung Oberste Organe muss man einmal anerkennend feststellen, dass unser System der Höchstgerichte sehr gut funktioniert. Auch das muss man als Opposition zur Kenntnis nehmen und auch an dieser Stelle loben. Die Höchstgerichte – Verfassungsgerichtshof, Verwaltungs­gerichtshof – funktionieren auch im internationalen Vergleich sehr gut und haben auch sehr zufriedenstellende kurze Verfahrensdauern. Das muss man anerkennen.

Ein Problem, das sich auch in diesem Bereich stellt, sind die zunehmenden Zahlen an Asylverfahren, die mittlerweile einen Großteil der Arbeit dieser Höchstgerichte aus­machen. Beim Verwaltungsgerichtshof steigt die Anzahl von Quartal zu Quartal um 40 Prozent und mehr. Das führt dazu, dass das, was ich jetzt gerade noch wohlwollend anerkannt habe, künftig möglicherweise nicht haltbar sein wird. Der Verwaltungsge­richts­hof wird voraussichtlich aus diesem Grund im nächsten Jahr ein erhöhtes Budget brauchen. Wir sehen also, dass wir tatsächlich auch in diesem Bereich – und das ist ja nur ein kleiner Detailbereich – das Asylproblem nicht im Griff haben.

Wenn wir jetzt so tun, als könnten wir jedes Jahr eine bestimmte Quote abarbeiten, wobei die Frage der Zahlen ja sehr problematisch ist, dann stellen wir fest, dass das nicht funktioniert. Bereits jetzt hat sich ein Rückstau gebildet. Wir haben es nicht geschafft, die bisher vorliegenden Zahlen überhaupt abzuarbeiten, und wollen ab 1. Jänner wieder mit einer neuen Quote beginnen. Das funktioniert nicht.

Wir sehen da auch, welchen Rattenschwanz die Entscheidung der Regierung, die Grenzen eine Zeitlang zu öffnen, nach sich zieht. Die Regierung hat die Grenzen ohne jede Kontrolle geöffnet, sie hat in Wirklichkeit den Verlust der Staatlichkeit in Kauf genommen und hat damit jetzt im Nachhinein die größten Probleme, weil in diesen Verfahren natürlich unglaublicher Aufwand zu betreiben ist und sie fast nicht zu lösen sind. Das ist also ein großes Problem.

Ähnliches gilt für das Bundesverwaltungsgericht. Auch dazu muss man anerkennend sagen: Wir haben alle gemeinsam, durchaus auch auf Betreiben der FPÖ, durch­gesetzt, dass es eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt, die diesen Namen zu Recht trägt. Daher gibt es eben auch das Bundesverwaltungsgericht, das dem Bundeskanz­leramt unterstellt ist. Das ist ein wirklich gut funktionierendes neues System, wir haben damit für mehr Rechtsstaatlichkeit in Österreich gesorgt. Auch in diesem Bereich ist das Hauptproblem, dass wir dort aufstocken müssen, sehr viel Geld hineinstecken müssen, weil wir die Asylverfahren in Wirklichkeit nur mit einem riesigen Aufwand im Griff haben. Dadurch wird der Steuerzahler ganz massiv belastet. Da sieht man also, dass das System allein in diesem Detailbereich sehr viel Geld investieren muss. In Wirklichkeit haben wir einen großen Schaden angerichtet, indem wir nicht von Anfang an konsequent mit diesem Thema umgegangen sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Kritikpunkt jedoch ist das Dienstrecht. Wir haben in den letzten Jahren mehrmals Novellen des Dienstrechts gehabt, weil es eine Ungerechtigkeit bei der Anrechnung von Vordienstzeiten gibt. Jedes Mal wieder haben die Regierungsfraktionen eine Novelle des Beamtendienstrechts vorgestellt, die dann vom Verfassungsgerichtshof


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