Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 80

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oder vom EuGH aufgehoben wurde. Dann geht man wieder her und macht wieder eine Novelle, wohl wissend, dass sie wieder nicht halten wird – nur um Zeit zu gewinnen. Das ist etwas, das man einfach nicht akzeptieren kann. In einem Rechtsstaat kann man das nicht akzeptieren und auch dann nicht, wenn man vom Gesichtspunkt der Gerechtigkeit ausgeht. Der Verfassungsgerichtshof hat das ja nicht zu Unrecht aufge­hoben, sondern wegen einer Ungleichbehandlung, und auch der EuGH hat festgestellt, dass es eine Ungleichbehandlung gibt.

Das ist also ein ungerechtes System, weil bestimmten Gruppen von öffentlich Bediens­teten Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht angerechnet werden, und die Regierungsparteien versuchen wieder sich irgendwie drüberzuschwindeln, und das ist nicht zu akzeptieren. Auf unsere Frage, ob im nächsten Jahr Geld dafür budgetiert ist, damit man dieses Beamtendienstrecht entsprechend angleichen, umformulieren und gerecht machen kann, wurde uns klar gesagt: Nein, dafür ist kein Geld vorgesehen!

Der wesentliche Kritikpunkt unsererseits betreffend diese Untergliederung – und des­halb werden wir auch hier nicht zustimmen – ist, dass man es nicht schafft und sich nicht dazu durchringt, hier ein gerechtes Beamtendienstrecht durchzusetzen. Das ist wirklich eine Schande für den Rechtsstaat: zu versuchen, die Höchstgerichte zu unterlaufen und wieder Stückwerk zu machen, nur um Zeit zu gewinnen. Das ist der wesentliche Kritikpunkt.

Sonst, wie gesagt, sehen wir das, was die anderen obersten Organe betrifft, durchaus anerkennend. (Beifall bei der FPÖ.)

12.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


12.01.45

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte VertreterInnen der Volksanwaltschaft! Frau Rechnungshofpräsidentin! Zum Punkt der obersten Organe möchte ich Folgendes hinzufügen: Ich glaube, dass es wirklich europaweit herzeigbar ist, welche Nachhaltigkeit in diesem Budget verankert ist. 5 Milliarden € an öffentlichen Investitionen, das sind um 800 Millionen € mehr als bisher in diesem Bereich, das bedeutet eine Ausdehnung der öffentlichen Investitionen. Das kommt ja unserer Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt, der Beschäftigung zugute. Das ist Nach­haltig­keit par excellence.

700 Millionen € fließen in den Bildungsbereich, das heißt: Ausbau der Ganztags­schulen – auch das führt ja wieder dazu, dass es Beschäftigung gibt. Also der Staat macht da schon seine Hausaufgaben, und man kann nicht immer alles nur vor dem Hintergrund des Sparsamkeitsgedankens sehen. Der Staat ist auch verpflichtet, wenn Investitionen der Privatwirtschaft nicht so fließen, seiner Funktion als Investor nachzukommen. (Abg. Moser – ein Buch mit dem Titel „Das Kapital des Staates“ in die Höhe haltend –: Da haben wir eh das passende Buch!)

Damit bin ich schon beim nächsten Punkt, den Investitionsprämien, die für die Gemein­den vorgesehen sind: Die Gemeinden sind im Wesentlichen einer der größten Inves­toren in diesem Land, und es ist höchst an der Zeit, dass man die Gemeinden unter­stützt, wenn sie für ihre Bürger notwendige Maßnahmen setzen. Auch das Investitionspaket für die Firmen in Höhe von 100 Millionen € kann sich sehen lassen. – Also im Grunde genommen ist das ein Budget, das sehr auf Nachhaltigkeit, auf Initiativen setzt, und es verstärkt jene Initiativen, die auf anderen Ebenen in diesem Staat stattfinden.

 


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