Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 124

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Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass jede Änderung der Höhe des Programmentgelts der vorhergehenden Genehmigung durch den Nationalrat bedarf.“

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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Hübner, Kickl und weiterer Abgeordneter

betreffend Genehmigung jeder Änderung der Höhe des Programmentgeltes durch den Nationalrat

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4:

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundes­finanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.) (UG-10)

Das ORF-Programmentgelt ist materiell betrachtet eine öffentlich rechtliche Gebühr für den Besitz einer technischen Empfangseinrichtung für Radio- und TV-Programme (Rundfunkempfangseinrichtungen), daher kein „Entgelt“ im eigentlichen Sinn.

Die alleinige Festsetzung durch den ORF-Stiftungsrat - über Antrag des General­direktors - ist daher systemwidrig. Zudem hat der ORF die gesetzlich ausschließlich der Bedeckung der Nettokosten des öffentlich rechtlichen Auftrages dienenden Pro­grammentgelte zum Aufbau eines Österreichs dominierenden umfassenden Medien­konzernes (gesetzeswidrig) genutzt.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuellen Pläne des ORF-Generaldirek­tors, die Programmentgelte weiter substantiell zu erhöhen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass jede Änderung der Höhe des Programmentgelts der vorhergehenden Genehmigung durch den Nationalrat bedarf.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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