Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 137

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gerichtsgesetz. Das bedeutet natürlich auch eine wesentlich beschleunigte Rechtsfin­dung und Rechtsfriedenherstellung.

Das sollte man, glaube ich, nicht aus dem Auge lassen und schauen, dass wir da noch weiterkommen. Und zwar sollte die Kalkulation nicht auf die Legislaturperiode abzielen, sondern darauf, was wirklich noch notwendig ist. Wir haben schon sehr viele Modelle, sehr viele internationale Erfahrungen, und wir sollten nicht länger hinterherhinken. Daher meine große Bitte an Sie, Herr Justizminister, das gemeinsam mit uns allen zu unterstützen.

Dass die Kartellstrafen jetzt nicht mehr im Justizbudget sind, ist ein Umstand, von dem man sagen kann: Es ist eigentlich nicht wirklich befriedigend. Ich glaube, wichtig ist nur, dass man schaut, wofür dieser Betrag verwendet wird. Kolleginnen und Kollegen, wer von Ihnen, von euch die Zustände kennt, die teilweise bei der Polizei herrschen, gerade bei Wirtschaftskriminalitätsverfolgungen, wo man eigentlich Hochtechnologie braucht und wo man sieht, dass es teilweise nicht einmal möglich ist, auf einem Stock jene PCs und Drucker zu haben, die notwendig sind und die in jeder drittklassigen Anwaltskanzlei eine Selbstverständlichkeit sind, der weiß dann auch, dass es notwendig ist, die Mittel, die aus dem Kartellbereich kommen, auch für derartige Maßnahmen und im VKI einzusetzen.

Ich darf Ihnen, Herr Minister, unsere Unterstützung zusichern und Sie auch ersuchen, dazu beizutragen, dass im Bereich Kriminalitätsverfolgung, gerade bei Wirtschafts­kriminalität, die Mittel, die da für den Finanzminister freigespielt worden sind, für sinn­volle Sachen verwendet werden, aber nicht zur Vermeidung des Erwachsenen­schutzgesetzes. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.28


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


15.28.19

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir haben schon gehört, dass das Justizbudget mit seinen 1,4 Milliarden € nicht son­der­lich hoch ist und überhaupt nur knapp 1,9 Prozent des Gesamtbudgets ausmacht. Aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, welch zentrale Bedeutung es hat.

Es ist so, dass das Niveau der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung von Grund- und Menschenrechten ganz intensiv mit der Frage zusammenhängen, wie viel Geld wir für die Justiz aufwenden und wie es auch entsprechend eingesetzt wird. Deswegen finde ich es leider besonders problematisch, dass wir alljährlich – immer, wenn wir über das Budget im Justizbereich diskutieren – eigentlich nicht wirklich wissen, ob es so halten wird und ob es wirklich die Realität abbildet.

Ich darf vielleicht einmal den Budgetdienst des Parlaments in diesem Zusammenhang zitieren, er schreibt auch dieses Jahr wieder: Sowohl die Auszahlungen als auch die Einzahlungen in der UG 13, Justiz, sind seit mehreren Jahren zu gering veranschlagt, weshalb ein Vergleich des Bundesvoranschlages 2017 mit dem Bundesvoranschlag 2016 nur von geringer Aussagekraft ist.

Auch wenn wir jetzt hoffen, dass es hier Verbesserungen bei der Budgetierung gegeben hat, so bleibt doch eine gewisse Portion Skepsis zurück. Wir wissen, dass wir in Wirklichkeit auf die nächste Sockelbereinigung warten müssen.

Herr Bundesminister! Sie haben im Budgetausschuss das Gleiche gemacht, was Sie letztes Jahr auch schon gemacht haben: Sie haben im Wesentlichen gesagt, der Finanzminister ist dafür verantwortlich. – Ich sehe schon, dass der Finanzminister eine wesentliche Verantwortlichkeit hat, aber nichtsdestoweniger liegt es auch am Justiz-


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