Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 142

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Ich möchte die Kennzahl bezüglich der Anzahl der Bezirksgerichte mit weniger als vier Richtern hervorheben. Das ist Ihnen, Herr Bundesminister, geschuldet, da Sie auch immer wieder betonen und hervorheben, dass es in absehbarer Zukunft keine weiteren Gerichtsschließungen oder -zusammenlegungen geben wird, was wir auch durchaus befürworten. Diese Kennzahl halte ich aber im Hinblick auf diese kaum stattfindende Veränderung für nicht sehr gehaltvoll. Hiebei wäre die Kennzahl bezüglich der Team­assistenz durchaus treffender, aber auch die geschaffenen Servicecenter oder der in Erprobung stehende elektronische Akt, Stichwort Justiz 3.0, würden sich im Hinblick auf die künftige Entwicklung durchaus besser eignen und wären auch aussage­kräf­tiger, wenn man ein bisschen auf die Verfahrensdauer hinwirkt.

Ein Stichwort ist auch die Strukturoptimierung in der Gerichtsorganisation, welche im Wirkungsziel 4 festgehalten ist. Strukturoptimierung bedeutet rasche Entscheidungen, rasche Rechtssicherheit, und das ist für die rechtsuchende Bevölkerung und die Wirtschaft gut. Es bedeutet auch, so wenig Schnittstellen wie möglich und nur kurze Aktenläufe innerhalb der Organisation zu haben, und es bedeutet auch klare und gute Vertretungsregelungen bei den Mitarbeitern.

Schaut man sich das Planstellenverzeichnis an, ist erkennbar, dass bei der Zahl der Planstellen insgesamt ein minimaler Rückgang zu verzeichnen ist. Herr Bundesminis­ter, wir haben erst vor zwei Wochen hier im Haus eine Änderung des Rechtspfleger­gesetzes beschlossen, die unter anderem eine Kompetenzverschiebung im Außer­streit­bereich mit sich gebracht hat. Das bedeutet, dass Kompetenzen von den Richtern zu den Rechtspflegern verlagert werden.

Im Zuge der Begutachtung ist auch eine Stellungnahme eingelangt. Ich glaube, es war das Oberlandesgericht Graz, welches uns mitgeteilt hat, dass derzeit bereits über 60 Rechtspfleger im Außerstreitbereich fehlen. Als im Ausschuss nachgefragt wurde, haben Sie mitgeteilt, dass es derzeit kein zusätzliches Personal geben wird, dass man sich das erst einmal anschaut. Es ist auch richtig, sich das zuerst einmal anzuschauen, aber ich möchte schon darauf hinweisen – gerade in diesem Zusammenhang –, dass die Rechtspflegerausbildung drei beziehungsweise fünf Jahre dauert, je nachdem, wo Sie die Mitarbeiter rekrutieren. Deshalb sollte man durchaus ein Auge darauf haben.

Herr Bundesminister, ich darf abschließend feststellen, dass gerade im Bereich der Gerichte alles mit den Mitarbeitern steht und fällt. Gut ausgebildete und gut motivierte Mitarbeiter sind essenziell. Es darf daher in Ihrem Bereich künftig keine weiteren Per­sonaleinsparungen geben. Sie selbst haben auch immer wieder betont, dass Sie das nicht mehr mittragen werden. Es darf keine Engpässe bei der Ausbildung geben, weder bei den richterlichen Mitarbeitern noch beim nichtrichterlichen Personal. Und man sollte, wie ich bereits erwähnt habe, auch die Kennzahlen noch einmal durch­forsten, auch im Hinblick darauf, dass die Entwicklung künftig eine andere sein wird, Stichwort Justiz 3.0. (Beifall bei der FPÖ.)

15.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort. – Bitte.

 


15.48.30

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Unabhängigkeit der Justiz ist eines der wichtigsten Ziele aller westlichen Demokratien. Heute sprechen wir über das Bud­get und daher auch über die Unabhängigkeit der Justiz in Budgetfragen, was eines der wichtigsten Ziele des heutigen Tages ist.

 


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