Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 143

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Die Untergliederung Justiz hat eine mehrfache Sonderstellung. Wie schon besprochen, gibt es kaum einen Bereich, in dem der Eigenfinanzierungsgrad so hoch ist: Er liegt bei ungefähr 80 Prozent. Auf der anderen Seite findet man eine andere Eigenheit: die in der Vergangenheit durchgeführte Unterbudgetierung. Das heißt, sowohl Einnahmen als auch Ausgaben waren zu gering angesetzt, und daher ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben. Das sollte zum Großteil oder eigentlich überhaupt mit der jetzigen Sockel­sanie­rung bereinigt sein, damit in diesem Budget der Justizbereich klar dargestellt ist.

Eine Neuerung ist, dass besonders schwankende Einnahmen, speziell durch die Kartellstrafen, nicht mehr direkt in den Justizbereich kommen, was unterschiedliche Auswirkungen hat. Bisher konnten wir Rücklagen dotieren, wenn besonders hohe Strafen vorgelegen sind, aber das fällt in Zukunft weg. Daher müssen wir uns mittel­fristig überlegen, wie Sachen finanziert werden können, die bisher aus Rücklagen finanziert worden sind. Die Rücklagen sind derzeit in Auflösung, da speziell im Strafvollzug in Zukunft bauliche Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Im Strafvollzug hat unser Minister einen sozialen und gleichzeitig wirtschaftlichen Ansatz: Dadurch, dass die Häftlinge vernünftigen wirtschaftlichen Tätigkeiten nach­gehen, werden einerseits Produkte produziert, die auch über die neue Homepage verkauft werden sollen, und andererseits werden darüber hinaus die Resozialisierung und die Ausbildung der Häftlinge gefördert, gleichzeitig hilft es auch, einen Promillesatz des Eigenfinanzierungsgrads mit abzudecken.

Die Zukunft im Strafvollzug soll dergestalt aussehen, dass die Mittel optimal eingesetzt werden, die Arbeitszeit vernünftig genützt wird, wirtschaftlich produktive Tätigkeiten geschaffen werden, damit etwas für die Resozialisierung der Leute gemacht wird und so alle gemeinsam etwas für den Staat beitragen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir das eine oder andere im Strafvollzug in diese Richtung noch machen können, dass die Eigenfinanzierungsquote weiter damit ausgebaut wird, denn die Gebühren sind teilweise, wie schon angesprochen, zu hoch. Was mir gefällt, ist, dass wir heuer schon sozial gerechtfertigte Gebührenkürzungen durchgeführt haben. In diesem Bereich wird es weitere Maßnahmen geben.

Der Zugang zum Recht ist in Österreich gegeben. Es gibt internationale Vergleiche, die zeigen, dass es hier keine besonderen Vorkommnisse gibt, die dazu veranlassen würden zu sagen, man käme nicht zu seinem Recht. Daher ist der Weg richtig, und wir müssen schauen, dass die Unabhängigkeit der Justiz auch in budgetärer Hinsicht gewährleistet ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schrangl zu Wort. – Bitte.

 


15.52.18

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Hafttag kostet den österreichischen Steuerzahler 123 €. Das heißt, 123 € am Tag kostet ein Häftling. Wenn man hernimmt, wie viele Häftlinge in den Justizanstalten sind und wie lange diese darin bleiben, kommt man auf eine ganz schöne Summe.

Herr Bundesminister! Sie haben uns im Ausschuss und auch im Sicherheitsbericht darauf hingewiesen, dass Sie darauf hinwirken, dass viele dieser Häftlinge ihre Haftzeit im Ausland verbringen können, und zwar aus einem besonderen Grund – meine Vorredner haben es schon gesagt –: Die Häftlinge stammen mittlerweile aus vielen verschiedenen Nationen, und 62 Prozent der neu Inhaftierten sind nicht aus Österreich.


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