Institutionen. Die österreichischen Gerichte behandeln pro Jahr auf vier organisatorischen Ebenen mehr als drei Millionen Geschäftsfälle. Diese Geschäftsfälle betreffen zum Großteil Exekutionsangelegenheiten, gefolgt von Grund- und Firmenbucheintragungen; Strafsachen sind eher untergeordnet.
Die Hälfte der Ausgaben im Justizbereich sind Personalausgaben. Erfreulich ist, dass im Exekutivdienst für das Jahr 2017 um über 1 000 Personen aufgestockt wird und der Aufnahmestopp bei mehr als der Hälfte ausgesetzt werden konnte.
Der Zugang zum Recht soll allen offenstehen, unabhängig von Wohnort, Einkommen der Familie oder auch von den individuellen zeitlichen Möglichkeiten.
An dieser Stelle möchte ich einen Punkt ansprechen, den ich kritisch betrachte, da er im budgetären Mitteleinsatz des Justizministeriums im Zusammenspiel mit den Bundesländern – aus meiner Sicht zumindest – nicht ausreichend berücksichtigt wurde: Ich beziehe mich auf die Ausweitung der Schlichtungsstellen im Bereich des Mietrechtes.
Die Schlichtungsstellen bieten eine Möglichkeit, im Außerstreitverfahren mietrechtliche Konflikte auszuräumen, unbürokratisch und kostenfrei. Sie sind den Gerichten vorgelagert, aber auch nicht bindend. Bei Gericht muss man 78 € an Barauslagen vor Verfahrensbeginn hinterlegen, bevor die Maschinerie des Gerichtes überhaupt angeworfen wird. Die Schlichtungsstellen haben ausgesprochen hoch qualifizierte Experten und entlasten die Landesverwaltung und Justiz natürlich sehr. Sie sind hauptsächlich mit der Durchführung von Erhaltungs-/Verbesserungsarbeiten und der Überprüfung des Hauptmietzinses beschäftigt, also allen Bereichen des Außerstreitverfahrens im Mietrecht.
Schlichtungsstellen gibt es in Klagenfurt, St. Pölten, Stockerau, Neunkirchen, Linz, Graz, Leoben, Mürzzuschlag, Wien, Salzburg und Innsbruck, also in elf Ballungszentren, die davon profitieren, alle anderen Teile Österreichs sind dagegen benachteiligt.
Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, eine bezirksübergreifende Ausweitung der Schlichtungsstellen vorzunehmen. Und das möchte ich im Rahmen dieser Budgetdebatte in Erinnerung rufen, schließlich gäbe es für das Budget dadurch vieles zu gewinnen, aber nichts zu verlieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Brückl zu Wort. – Bitte.
15.43
Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie wir heute bereits mehrmals gehört haben, übt nicht nur der Budgetdienst des Parlaments, sondern üben auch Abgeordnete dieses Hauses Kritik am Justizbudget im Hinblick auf den Grundsatz der Budgetwahrheit, da sowohl Ein- als auch Auszahlungen seit Jahren zu niedrig budgetiert werden. Das lässt Vergleiche im Budget leider kaum zu beziehungsweise ist die Aussagekraft sehr gering, was schade ist, denn gerade ein wirksames Controlling würde voraussetzen, dass man tatsächlich auch annähernd die Zahlen budgetiert, die dann erreicht werden. Das ist, wie gesagt, vorsichtig formuliert, sehr schade.
Ein paar Worte zur Wirkungsorientierung: Das Wirkungsziel im Justizbereich wurde mit Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung durch die Justizverwaltung definiert. – Die hiefür angeführten Kennzahlen wurden grundsätzlich erreicht, sieht man von der Beschwerdequote bei den Justiz-Ombudsstellen ab, hiebei dürfte zumindest beim Zielwert für 2017 die Kommastelle verrutscht sein.
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