Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 157

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b.) sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass auch aus Gemein­schafts­mitteln keine Unterstützungszahlungen an im o.g. Sinn unkooperative Länder mehr ausgezahlt werden.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

betreffend keine EZA-Leistungen für bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger unkoope­rative Länder

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.), TOP 4, in der 154. Nationalratssitzung, UG 12 – Äußeres

In den meisten Fällen scheiterten bisher außereuropäische Abschiebungen von illegal in Österreich aufhältigen Personen (insbesonders abgewiesenen Asylwerbern) auch an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, die oft Empfänger (oder sogar Schwerpunktempfänger) internationaler Entwicklungshilfe sind. Auch Öster­reich trägt (bilateral und multilateral) zu den Entwicklungsbemühungen bei.

Der fortgesetzte Aufenthalt „illegaler Ausländer“ im Bundesgebiert verursacht beträcht­liche Kosten, die jährlich jedenfalls einen Betrag von € 150 Mio. übersteigen. Die Herabsetzung dieses Aufwandes und die Beseitigung der illegalen Zustände sollten Priorität der österreichischen Außen- und Budgetpolitik sein.

Entwicklungshilfe sollte angesichts dieser Zahlen dringend an die Bereitschaft der Entwicklungsländer (insbesondere der afrikanischen Staaten) zu koppeln sein, ihre Staatsbürger, die illegal nach Europa einzuwandern versuchen, die in Europa straf­rechtlich verurteilt wurden oder denen kein Asylstatus oder subsidiärer Schutz zuge­stan­den wurde, unverzüglich und bedingungslos zurückzunehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

a.) keine EZA-Leistungen mehr an Länder zur Verfügung zu stellen, die entweder keine Abkommen zur Rücknahme ihrer Staatsbürger nach den Forderungen Österreichs abschließen oder bei der Ausstellung von Rücknahmezertifikaten nicht kooperativ sind und

 


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