Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 175

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Laut mündlicher Beantwortung im Zuge der Budgetausschussberatungen zur UG 12 am 18.11.2016 wurde durch den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres beauskunftet, dass es hinsichtlich der Vergabe von Fördergeldern an die deutsche Minderheiten in Slowenien für das Jahr 2017 „Gelder in Höhe von € 20.000 nach Maßgabe entsprechender Antragsstellung“ gebe.

Neben dem Umstand, dass die deutschen Minderheiten ohnehin mangelnde politische Unterstützung durch die österreichische Bundesregierung erfahren, muss man fest­stellen, dass sie auch kaum finanzielle Unterstützung erhalten.

Seit Jahrzehnten werden ein jährlicher Betrag von mehr als 300.000 € für eine Mission der VN für die „Durchführung einer Volksabstimmung in der Westsahara“ oder Beträge von mehr als 1 Mio. € (2016 1,8 Mio.!) für „vorläufige Sicherheitskräfte der VN in Abyei“ (einer Stadt im Sudan mit nicht einmal 50.000 Einwohnern!) aufgewendet. Allein für die sogenannte „Beobachtermission der VN in Liberia“ – was immer dort auch beobachtet wird - beträgt der österreichische Betrag 2017 € 2,0 Mio. Förderungen in der Größenordnung von lediglich € 20.000,- für die deutsche Minderheit in Slowenien wirken auch verglichen mit den Förderungen, die beispielsweise die slowenische Minderheit in Österreich bekommt, nahezu lächerlich.

Die „grundsätzliche Nicht-Bevoranschlagung“ besteht seit Jahren und deutet darauf hin, dass man seitens des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres auch in Zukunft nicht gewillt sein wird, sich aktiv für die deutschen Minderheiten einzusetzen und diesen neben politischer Hilfestellung auch finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die in der XXIV. GP am 19.1.2012 einstimmig angenommene Entschließung „Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien“ (1620 d.B.).

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Sinne der Erhaltung und Stärkung der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie aktiv und im höchstmöglichen Ausmaß für diese einzusetzen und die entsprechenden Fördermittel auf mindestens 1 Million € zu erhöhen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


17.50.05

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich das Budget des Außen- und Integrationsministeriums anschaut, stechen einem gleich einmal drei Bereiche positiv ins Auge: die Aufstockung der Mittel im Bereich der bilateralen Zusammenarbeit um 17 Millionen € – das ist ein erster Schritt zur angepeilten Verdoppelung der ODA-Quote bis 2020 –, die Mittelauf­stockung der Beiträge an internationale Organisationen um immerhin 39 Millionen € und der Bereich der Integration, der von 50 Millionen € auf 92 Millionen € ebenfalls stark angehoben wird.

Im Gegensatz dazu ist der Bereich des Vertretungsnetzes auf gleichem Niveau geblieben, obwohl es auch da einige zum Teil weitreichende Veränderungen gegeben


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite