Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 206

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Abwicklung des Asylwesens wieder vollständig vom Bundesministerium für Inneres selbst als hoheitliche Aufgabe wahrgenommen wird und die Mittel aus dem Budget für Asyl und Migration nicht für die Mitwirkung von Privaten, Vereinen und NGOs am Asylverfahren und in der Grundversorgung aufgewendet werden.“

*****

Ich kann nur sagen: Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

19.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Lasar, Dr. W. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausschluss von NGOs an der Mitwirkung im Asylwesen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.), Untergliederung 11 – Inneres, in der 154. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 22. November 2016

Die für 2017 budgetierten Ausgaben im Bereich Inneres belaufen sich auf 3,468 Milliarden Euro. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2016 eine Erhöhung um 440,5 Millionen Euro. Dem Globalbudget 11.03 Recht, Asyl und Migration sind für das Jahr 2017 Ausgaben 853,998 Millionen Euro zu entnehmen. Der größte Teil dieser Erhö­hung ergibt sich aus den zusätzlichen Mitteln für die Grundversorgung von Asylwerber. Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verfahren, Unter­bringung, Versorgung, aber auch Missbrauch und Verschleppung der Verfahren finan­zieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außer­dem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue "Berufe" mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden. Selbst die Medien haben den Missbrauch der Asylindustrie durchschaut, wie der ORF zum Beispiel am 06.08.2015 in der Zeit im Bild 2, Beitrag „Das Geschäft mit den Flüchtlingen“. Der Homepage der ORS Service GmbH http://www.orsservice.at/ war zu entnehmen: „Großer Flüchtlingsansturm verdreifacht Umsatz auf 66.6 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Der Gewinn beträgt 2.5 Mio. EUR (2014: 1.0 Mio. EUR). Aufgrund der hohen Zunahme von rund 29.000 auf rund 89.000 Asylwerber in Österreich stieg der Umsatz der ORS Service GmbH (ORS) im Jahr 2015 auf 66.6 Mio. EUR (2014: 23.2 Mio. EUR). Der beinahen Verdreifachung des Umsatzes steht eine Erhöhung des Gewinns nach Steuern von 1.0 Mio. EUR  auf 2.5 Mio. EUR gegenüber.“  

Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und


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