Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 255

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Das Pensionssplitting, das es in Österreich gibt, hat in den letzten Jahren – das haben wir jetzt dank einer Anfrage des Kollegen Loacker bemerkt – fast niemand in Anspruch genommen. Das nimmt niemand in Anspruch, und wir haben im Wirkungsziel veran­kert, dass wir die Anzahl der Frauen mit einer ordentlichen Eigenpension, wie man das nennt, eigentlich erhöhen wollen. Wir wollen, dass sie sich selbst ihre Pension erar­beiten und unabhängig von ihrem Partner leben können, aber das schaffen wir nur, wenn wir ein automatisches Pensionssplitting haben. Deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend automatisches Pensionssplitting

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein automatisches Pensions­splitting vorsieht, wobei die erworbene Pensionsbemessungsgrundlage der Elternteile, die finanziell und/oder pflegerisch für ein Kind sorgen, gleich auf beide Elternteile verteilt wird, um damit das im Budget formulierte Wirkungsziel zur ,Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben‘ ambitionierter zu verfolgen.“

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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

11.07


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Gamon soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

betreffend automatisches Pensionssplitting

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.) - Untergliederung 22 - Pensionsversicherung

Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 wurde die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings eingeführt unter anderem, um insbesondere Mütter für Zeiten der Kindererziehung pensionsrechtlich besser abzusichern. Die bessere Absicherung von Frauen äußert sich vor allem darin, wie viele dieser sich eine eigenständige Pension durch Beiträge erarbeiten können und vor allem, dass sie in einem geringeren Ausmaß die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen.

Die Kennzahlen in der Untergliederung 22 - Pensionsversicherung zeigen, dass die bessere Absicherung von Frauen in der Pension nur schleppend voran geht: der Anteil der Frauen mit einer eigenen Pension nimmt nur in einem unzureichenden Maße zu und steigt innerhalb der nächsten zwei Jahre von 68,9% auf 70% (2018). Gleichzeitig


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