Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 369

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Die ÖVP-Frauen pochen daher darauf, dass für jedes Kind, unabhängig vom Alters­abstand, vier Jahre angerechnet werden. Derzeit sind es nur für das erste Kind vier Jahre. Kommt das zweite beispielsweise schon zwei Jahre später, wird gedeckelt. Für die Anrechnung von abermals vier Jahren braucht es zur Zeit einen Abstand von vier Jahren.“ (14.02.2015 DiePresse.com)

Am 7. März 2016 sprach sich die ÖVP-Abgeordnete Schittenhelm nun zum wieder­holten Male dafür aus, dass vier Jahre pro Kind für die Pension angerechnet werden, und zwar nicht nur pensionserhöhend, sondern auch pensionsbegründend," denn Frauen leisten durch die Kindererziehungsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Gesell­schaft und das müsse endlich entsprechend honoriert werden.“

Nicht zuletzt beschloss der Oberösterreichische Landtag am 17. November dieses Jahres mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und den Grünen einen Initiativantrag betref­fend die Anrechnung von Kindererziehungszeiten mit eben dieser Zielsetzung.

In diesem Zusammenhang stellen daher die unterfertigten Abgeordneten nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Pensionsverluste auch in Folge von Teilzeitarbeit aufgrund von Kinderbetreuungs- oder Pflegeverpflichtungen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei der Pen­sions­anrechnung die Kindererziehungszeiten pro Geburt mit je vier vollen Jahren bemessen werden.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser zu Wort. – Bitte.

 


17.13.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zum Budget Familien und Jugend darf ich berichten: 6,9 Milliarden € sind hier eingestellt, und das ist im internationalen Vergleich ein sehr, sehr gutes Niveau. Ich darf hervorheben, dass die Familienbeihilfe für 2014, 2016 und 2018 erhöht wurde beziehungsweise erhöht wird (Zwischenruf des Abg. Steinbichler) und damit im Jahr 2017 Mehrausgaben in der Höhe von 60 Millionen € eingestellt wurden, bedingt durch die Erhöhungen, bedingt durch die Zuwanderung und bedingt – hurra! – durch die steigende Geburtenrate.

Ich darf berichten, dass auch das Kinderbetreuungsgeld seit 2002 ein Erfolgsmodell ist und immer wieder von den Familien sehr gut angenommen wird, dass 2017 ein neues System, das Kinderbetreuungsgeldkonto, in Kraft gesetzt wird und in dem Bereich 2017 budgetär ein Plus von 44,8 Millionen € eingestellt ist. Ziel verantwortlicher Fami­lienpolitik muss es sein, die Kaufkraft in den Familien zu sichern und zusätzliche Aufwendungen, wenn Kinder in einem Familienverband leben, abzugelten, um ein gesundes Aufwachsen unserer Kinder in Österreich zu ermöglichen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ein zweiter Bereich, der in diesem Budget und in der Arbeit der Frau Bundesministerin wichtig ist, ist die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesem Zusammenhang darf ich den Ausbau der Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtun-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite