Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 471

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der die Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften zu den Fach­gruppen bzw. Fachverbänden der Wirtschaftskammern sichergestellt wird.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, es ist in diesem Wirtschaftspaket nicht alles schlecht, sondern es sind darin auch gute Ansätze vorhanden, das gebe ich zu, nur: Die Um­setzung, nämlich die Art und Weise, wie Sie gewisse Sachen durchzuführen vorhaben, und der Zeitrahmen, den Sie sich dafür setzen, das dauert für die Wirtschaft viel zu lang. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.20


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Themessl soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bernhard Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend die Dringlichkeit der Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschafts­kammern – UG 40

eingebracht in der 154. Sitzung des Nationalrates am 24. November 2016 im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.)

Bereits im Zuge der Budgetberatungen betreffend den BVA für das Jahr 2010 wurde eine schriftliche Anfrage betreffend die Abschaffung der Mehrfachmitgliedschaften in der WKO eingebracht, die seitens des Ministeriums unter anderem damit beantwortet wurde, dass sich im Zuge der umfassenden Reform der Fachorganisationsstruktur die Mehrfachmitgliedschaften maßgeblich reduzieren werden.

Wenn man sich die Zahlen ansieht, ist von einer maßgeblichen Reduktion wohl nur wenig zu sehen:

              2010    2012    2013    2014

Mehr Fachgruppenmitglieder

als Kammermitglieder              32 %    30,6 % 30,04 %            29,7 %

Kammermitglieder mit Mitgliedschaften in zwei Fachgruppen          16,2 % 15,7 % 15,46 %            15,3 %

Kammermitglieder mit Mitgliedschaften in drei und mehr  Fachgruppen     6,3 %   6 %       4,1 %   4,04 %

In Zahlen: Anzahl Kammermitglieder gesamt: 602.712

92.316 Kammermitglieder gehören 2 Fachgruppen an!

24.408 Kammermitglieder gehören 3 Fachgruppen an!

 


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