Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 477

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einiges getan, aber da braucht es noch mehr Initiative. Venture Capital steht auch noch auf der Liste, und Basel III kann Österreich auch nicht allein klären.

Es wird jetzt sicher kein zweites Silicon Valley in Österreich geben, aber was wir sicher machen können, ist ein Start-up-Campus in Wien, um diese Szene noch besser zu unterstützen. Was meine ich mit Start-up-Campus? – Es sollen einerseits junge Start-ups die Möglichkeit haben, sich dort einzumieten, aber andererseits auch die Chance haben, mit großen, erfolgreichen Unternehmen zusammenarbeiten. Es soll dort Bil­dungs­einrichtungen, Freizeitmöglichkeiten, Wohnmöglichkeiten und Kinderbetreuungs­möglichkeiten geben, also alles, was man in einem Grätzel auch finden kann, aber speziell auf Start-ups ausgerichtet. (Beifall bei der SPÖ.)

11.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


11.37.08

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Beginnen wir einfach, beginnen wir mit dem ökonomischen Prinzip oder dem Rationalprinzip: Zwischen Mitteleinsatz und Ertrag ist ein optimales Verhältnis herzustellen, in der Maximalversion heißt das, bei vorgegebenem Mittel­ein­satz ist ein möglichst hoher Ertrag zu erzielen, und es wäre das Mindeste den Steuer­zahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber, dieses Prinzip auch beim Budget zur Anwen­dung zu bringen.

Die Regierung kennt dieses Prinzip natürlich, hat aber aus anderen Gründen, zum Beispiel aus klientellogischen oder machtlogischen Gründen, dieses Prinzip mitunter nicht erfüllt. Die Erklärung dafür ist folgende: Die Regierung kündigt gut an, verfällt aber oft in die alte Logik zurück – dafür bringe ich Ihnen jetzt zwei Beispiele.

Wir haben weiterhin eine Defizitlogik. Das Wifo geht in seiner September-Prognose für 2016 von einem Defizit von 1,6 Prozent nach Maastricht aus. Man sollte meinen, die Steuereinnahmen sind relativ konstant, rein konjunkturelle Effekte sind ja aus der Maastricht-Berechnung herausgerechnet; das ist aber nicht der Fall. Für 2017 werden die Einnahmen durch die Körperschaftsteuer um unglaubliche 1,2 Milliarden € steigen.

Nur um es uns in Erinnerung zu rufen: Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die bei juristischen Personen anfällt, aus den Erträgen zahlen diese juristischen Personen Gehälter, tätigen Investitionen. Unserer Ansicht nach ist es essenziell, abzuwägen, wie hoch diese Steuer denn ausfallen soll, und wir kommen zu dem Schluss, dass dieser Steuersatz gerade vor dem Hintergrund der enormen Körperschaftsteuerzuwächse, die jetzt geplant sind, eigentlich gesenkt gehört. Stattdessen kündigt die Regierung an (Zwischenruf des Abg. Katzian) – ich erkläre Ihnen gleich, warum –, eine Investitions­zuwachsprämie einzuführen. Die ist dann doch nicht eingeplant worden und hätte ohnehin nur 0,1 Prozent der Bruttoinvestitionen ausgemacht. Besser wäre hingegen, Investitionsfreibeträge oder eben eine Senkung der Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne einzuführen, damit es möglich ist, dass Investitionen früher getätigt werden und mehr Menschen in Beschäftigung gebracht werden. Das ist sicher auch in Ihrem Interesse.

Die Vorgehensweise der Regierung orientiert sich eigentlich stets an dem Prinzip, die Unternehmen zu Bittstellern zu machen. Man nimmt den Unternehmen zuerst etwas weg und bringt sie dann dazu, Anträge zu stellen, um sich dieses Geld zurückzuholen. Genau so ist das jetzt bei der Lohnnebenkostensenkung, die im Start-up-Paket in der Höhe von 185 Millionen € vorgesehen ist. Ein Großteil dieser Förderung, nämlich 100 Millionen €, wird für die Rückerstattung dieser Lohnnebenkosten eingeplant. Der Verwaltungsaufwand allein – Matthias Köchl hat es vorhin ausgeführt – beträgt eine


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