Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 572

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Flüchtlingswelle ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen, im Gegenteil: Es zeichnen sich weitere Flüchtlingsströme, gerade auch aus Afrika, ab. Da auf die untätige Europäische Union alles andere als Verlass ist, müssen wir unsere Sicherheit und somit unsere Grenzen selbst schützen. Die finanziellen Mittel für unser Heer sind daher drastisch zu erhöhen. – Danke.

16.59


Präsident Karlheinz Kopf: Zur Untergliederung Militärische Angelegenheiten und Sport liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Beratungen zu diesem Themenbereich sind somit erledigt.

17.00.03UG 15: Finanzverwaltung

UG 16: Öffentliche Abgaben

UG 23: Pensionen – Beamtinnen und Beamte

UG 44: Finanzausgleich

UG 45: Bundesvermögen

UG 46: Finanzmarktstabilität

UG 51: Kassenverwaltung

UG 58: Finanzierungen, Währungstauschverträge

sowie

Text des Bundesfinanzgesetzes und restliche Teile der Anlage I einschließlich Anlagen II bis IV

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zur Verhandlung der Untergliederungen 15, 16, 23, 44, 45, 46, 51 und 58 sowie zum Text des Bundesfinanzgesetzes und den restlichen Teilen der Anlage I einschließlich Anlagen II bis IV.

Es erfolgt eine gemeinsame Debatte über diese angeführten Untergliederungen.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


17.00.53

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben heute schon einmal über das Legalitätsprinzip gesprochen, und ich werde es jetzt noch einmal strapazieren. Das Legalitätsprinzip ist in Artikel 18 Abs. 1 Bundes-Verfassungs­gesetz verankert und besagt: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“

Gesetze, die wir im Plenum beschließen, werden vom BMF in der Vollziehung ausge­höhlt. – Ich darf Ihnen dazu von einem aktuellen Beispiel aus der Beraterpraxis berich­ten: Eine multinationale Unternehmensgruppe hat in Wien eine Tochtergesellschaft mit rund 40 Arbeitnehmern. Der Geschäftsführer dieser Tochtergesellschaft wollte für die Arbeitnehmer steuerfreie Essensmarkerl in Form von Sodexo-Gutscheinen in Höhe von 4,40 € pro Arbeitstag als Fringe Benefit einführen. Die Konzernspitze war zu Beginn relativ skeptisch, da es sich bei den steuerfreien Essensmarkerln um ein Austriakum handelt, welches natürlich nicht in den konzerninternen Richtlinien ent­halten ist. Der österreichische Geschäftsführer konnte die Konzernspitze jedoch letzten Endes von der Sinnhaftigkeit der steuerfreien Essensmarkerl überzeugen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite