Nunmehr hat dieses Unternehmen eine Lohnsteuerprüfung, auch GPLA-Prüfung genannt. Zwischenergebnis der Lohnsteuerprüfung: Die Essensmarkerl sind nicht steuerfrei, sondern müssen nachversteuert werden. In meinem Beispiel bedeutet das eine Nachzahlung von 80 000 €. Sie werden sich nun fragen: Was hat dieses Unternehmen falsch gemacht? – Nichts. Der Gesetzestext wird von den Lohnsteuerprüfern, basierend auf einer Weisung des Finanzministers in Form der Lohnsteuerrichtlinien, so ausgelegt, dass es fast unmöglich ist, die Essensmarkerl zur Gänze steuerfrei auszugeben. Die Prüfer wollen vom Unternehmen folgende gesetzlich nicht vorgesehenen Nachweise, damit sie die Steuerfreiheit der Essensmarkerl anerkennen:
den Nachweis, dass die Essensmarkerl an einem Arbeitstag eingelöst wurden, denn theoretisch könnte der Arbeitnehmer die Essensmarkerl ja auch am Wochenende eingelöst haben,
den Nachweis, dass die Essensmarkerl zur Mittagszeit eingelöst wurden, denn theoretisch könnte der Arbeitnehmer die Essensmarkerl ja auch am Abend eingelöst haben,
und den Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Essensmarkerl selbst eingelöst hat, denn theoretisch könnte der Arbeitnehmer die Essensmarkerl ja auch an Dritte verkauft haben.
All diese von den Lohnsteuerprüfern verlangten Nachweise sind gesetzlich nicht vorgesehen. Eine gesetzliche Steuerbefreiung wird auf Weisung des Finanzministers von den Lohnsteuerprüfern so ausgelegt, dass im Endeffekt eine gesetzliche Steuerbefreiung unmöglich wird.
Problematisch ist auch, dass diese Weisung des Finanzministers in Form der Lohnsteuerrichtlinien auch von den Prüfern der Gebietskrankenkassen übernommen wird. Wissen Sie, welche Konsequenzen das für das inländische Unternehmen hat? – Das Unternehmen hat Zigtausende Euro nachzuzahlen. Der inländische Geschäftsführer muss der Konzernspitze erklären, warum die Essensmarkerl in Form von Sodexo-Gutscheinen nun doch nicht steuerfrei sind. Und die Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass die Ausgabe der Essensmarkerl als Fringe Benefit gestoppt wird.
Herr Finanzminister, ich fordere Sie auf: Ändern Sie Ihre wirtschaftsfeindliche und rechtswidrige Weisung (Beifall bei der FPÖ), damit die Unternehmen die Essensmarkerl auch tatsächlich steuerfrei ausgeben können!
Lassen Sie mich zum Schluss kommen! Das Steuerrecht enthält viele Steuerungerechtigkeiten – für zahlreiche Steuerungerechtigkeiten ist das BMF verantwortlich, für viele andere Steuerungerechtigkeiten aber, wie zum Beispiel für die kalte Progression, ist der Gesetzgeber verantwortlich, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der kalten Progression
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die kalte Progression abschafft. Dabei sind die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 an die Inflation zu koppeln und künftig per Verordnungsweg einmal jährlich zu erhöhen. Die Verordnung
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