Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 83

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in Österreich – Stichwort VW-Konzern – im heurigen Jahr 112 621 Fälle gewesen. Al­lein im Sommer beziehungsweise im Herbst war bereits in 67 406 Fällen – das sind über 60 Prozent – die Umrüstung erfolgt. In der KFG-Novelle steht klar und deutlich, dass es zu einem Entzug der Zulassung kommen kann, wenn jemand ein Fahrzeug nicht um­rüstet beziehungsweise kein Nachweis erbracht werden kann, dass eine ordentliche Um­rüstung durchgeführt wurde.

Uns muss außerdem klar sei, dass wir im Endeffekt in behutsamer Weise auf den Kon­sumenten zugehen müssen, denn wir können nicht den Konsumenten für das strafbar machen, was eigentlich irgendwelche Firmen verbockt haben. Das ist der Grund dafür, dass man da sehr vorsichtig vorgeht. Ich gehe davon aus, dass diese Maßnahmen auch entsprechend greifen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.07


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


12.08.00

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf die Anträge von Herrn Kollegen Willi brauche ich jetzt nicht mehr dezidiert einzugehen, denn Herr Kollege Lipitsch hat das schon sehr gut erklärt. Ganz allgemein muss man aber schon feststellen, dass gerade Österreich sehr viel Geld in nachhaltige, ökologisch sinnvolle Mobilitätsangebote steckt, beispielsweise in den Ausbau der Bahn und der Bahninfrastruktur. Da sind wir also grundsätzlich auf ei­nem sehr guten Weg.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst im Namen meines Kollegen Niki Berlakovich an dieser Stelle eine Klasse der Handelsakademie Oberpullendorf sehr herz­lich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren, auch bei diesem Kapitel steht die Verkehrssicherheit durch­aus im Vordergrund. Wir schaffen die Möglichkeit, Beweisfotos aus anderen Verkehrs­delikten, etwa Geschwindigkeitsübertretungen, auch zur Verfolgung von Verstößen ge­gen das sogenannte Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Sturzhelmpflicht heranzu­ziehen. Dies wird im Rahmen des gesamten Verkehrssicherheitspakets ein weiterer Bei­trag zur Erhöhung der Sicherheit auf der Straße sein.

Weiters werden zum Beispiel Radar- oder Laserblocker, mit denen man Geschwin­digkeitsmessungen stören kann, endgültig für unzulässig erklärt. Darüber hinaus haben wir, um die Administration des Fahrschulbereiches und insbesondere jene der Fahr­schulinspektionen zu erleichtern, eine Grundlage für eine Fahrschuldatenbank geschaf­fen, also auch da werden wichtige, richtige Schritte gesetzt. Meine Damen und Herren, vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


12.10.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Herr Kollege Ottenschläger, zum Kraftfahrgesetz vielleicht noch: Die Fotos des ei­nen sind die Rosen des anderen.

Mir ist bei dieser Kraftfahrgesetz-Novelle unter anderem das Verbot der Radar- oder Laserblocker sehr wichtig – und zwar, um es ganz genau zu sagen, das Verbot der Blo­cker, nicht jedoch der Mess- oder Indikationsgeräte.

Das Zweite, was ich als sehr wichtig erachte, sind die neuen Kennzeichen für emis­sionsfreie Fahrzeuge, und zwar erstens einmal deshalb, weil die ASFINAG ja ein ent-


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