Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 92

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Dem müssen wir einen Riegel vorschieben, denn eines sage ich schon: Wenn wir da­mit anfangen, das Gesundheitssystem zu privatisieren, dann haben wir die Daseinsvor­sorge der Bürgerinnen und Bürger privatisiert. Und dass gerade unter Bundeskanzler Kern, der sich vor wenigen Monaten hier hergestellt und gesagt hat, er will den New Deal, in Wirklichkeit jetzt eine neoliberale Regierung, neoliberales Denken im Vormarsch ist, wie es nicht einmal konservative Regierungen in Europa haben, das finde ich so be­schämend! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Loacker.)

Darin sehe ich eigentlich eine ganz große Gefahr, denn es sind genau Sie von der So­zialdemokratie (Ruf bei der SPÖ: Märchenstunde! Märchenstunde!), die immer vor der Globalisierung warnen, in Wirklichkeit aber machen Sie nichts anderes, als hier in einer Privatisierungswelle alles zu verscherbeln.

Daher würde ich bitten – und man weiß ja, wie die Stadt Wien in den letzten Jahren agiert hat, was dort alles privatisiert worden ist, bis hin zum Wiener Wasser, das teil­privatisiert worden ist –: Hände weg vom Gesundheitswesen! Das muss in öffentlicher Hand bleiben, und daher ist dieser Antrag so wichtig! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Loacker.)

12.36


Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Spindelberger das Wort er­teile, eine Bitte an die Kameraleute auf der ersten Galerie links und rechts: Die Kame­rapositionen sind nicht optimal für dieses Haus, das wissen wir alle. Es besteht über­haupt kein Grund, nicht auf der Gegenseite die Abgeordneten von vorne zu filmen, aber ich bitte, es zu unterlassen, in die Abgeordnetenbänke von hinten hineinzufilmen, vor al­lem in die Unterlagen der Abgeordneten, wenn möglich. – Vielen Dank.

Bitte, Herr Abgeordneter Spindelberger.

 


12.36.42

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich möchte gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Rasinger, Spin­delberger zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen betreffend Ver­einbarungsumsetzungsgesetz 2017 einbringen. Nachdem er verteilt wurde, darf ich ihn in groben Zügen erläutern.

Es geht darum, dass in der Bundesgesundheitskommission neben jenen Gesundheits­berufen, für die eine gesetzliche Vertretung existiert – also Ärztekammer, Zahnärzte­kammer –, künftig auch der Krankenpflegeverband, der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie und der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste vertreten sein werden.

Ebenso geht es in diesem Antrag um die Abschaffung der Kostenbeiträge gemäß Kran­kenanstalten- und Kuranstaltengesetz. Bei Anstaltspflege sind nunmehr nämlich alle Personen umfasst, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und nicht nur die Angehörigen nach dem Sozialversicherungsgesetz. Das bedeutet, dass dadurch nunmehr etwa auch EmpfängerInnen von Waisenrenten von der Leistung eines Kos­tenbeitrages befreit werden.

Ich möchte nun, im Gegensatz zu meiner Vorrednerin, versuchen, wieder mehr Sach­lichkeit in diese Thematik einzubringen, denn: Ich weiß nicht, wie es Ihnen als Abge­ordnete ergeht, ich jedenfalls wurde in den letzten Monaten von vielen Bürgermeistern und verunsicherten Patientinnen und Patienten angesprochen (Ruf bei der FPÖ: Das glaub’ ich eh!), die an uns appelliert haben, alles zu unternehmen, um zu gewährleis­ten, dass auch in ihrer Gemeinde künftig wieder ein Arzt vertreten ist.

Allein in der Steiermark – Sie haben es gesagt, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein – sind es derzeit neun von zwölf Planstellen für Hausärztinnen und Hausärzte, die nicht


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