Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 98

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liert, das ausgeschrieben werden kann und bei dem letztlich die Sozialversicherung ent­scheiden wird, wer den Vertrag bekommt. Das wird auch dafür entscheidend sein, wel­che Versorgungsmodelle sich auf dem Markt letztlich durchsetzen.

Ein großer Kritikpunkt betrifft die mangelnde Mitsprache der Gesundheitsberufe, und da meine ich die ärztlichen wie die nichtärztlichen Gesundheitsberufe. Es hat dazu ein klei­nes Zugeständnis der Gesundheitsministerin gegeben – danke schön! Die nichtärztlichen Gesundheitsberufe sind nun auch in der Bundesgesundheitskommission vertreten. Aber es wäre uns sehr wichtig gewesen, dass auch bereits in der Phase der Planung die Mit­sprache von Vertretern von ärztlichen und nichtärztlichen Berufen möglich ist. Ich bin sehr überzeugt davon, dass ein gutes Gesundheitswesen ohne Berücksichtigung der Inter­essen der Gesundheitsberufe und ohne Berücksichtigung der Expertise der Gesund­heitsberufe nicht gut weiterentwickelt werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

Ich bringe deshalb auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mückstein, Kol­leginnen und Kollegen ein. Dieser Abänderungsantrag bezieht sich auf das Vereinba­rungsumsetzungsgesetz 2017 und auf die Paragrafen 20 und 21. Im § 20 wird festge­legt, dass es während der Abstimmungsphase, nämlich dann, wenn der österreichische Strukturplan Gesundheit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung abgestimmt werden soll, auch eine Einladung zum Gespräch und eine Anhörung der Gesundheits­berufe geben soll.

Der zweite Teil des Antrags bezieht sich auf § 21, in dem festgelegt werden soll, dass vier Wochen vor Beschlussfassung die Planungsunterlagen sowohl den ärztlichen als auch den nichtärztlichen Gesundheitsberufen zur Verfügung gestellt werden sollen und dass auch nichtärztliche Gesundheitsberufe in die Begutachtung einbezogen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Mückstein soeben in sei­nen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Gesund­heitsausschusses über die Regierungsvorlage (1333 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteue­rungsgesetz - G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversi­cherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Un­fallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswe­sen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 VUG 2017) (1373 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsge-


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