ideologisch sagen: Möglichst lange, möglichst früh die Kinder weg vom Elternhaus!, damit keine unbefriedigenden ideologischen Ziele erreicht werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Aber bei dem spielen halt wir nicht mit. (Beifall bei der FPÖ.)
14.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1408 d.B.).
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1408 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 4 entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
2. In § 2 Abs. 4 entfällt Zif. 2a
3. In § 2 Abs. 4 Zif. 2e entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
Begründung
Ja zur Ganztagsbetreuung, nein zur „Zwangstagsschule“.
Laut Bildungswissenschafter Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann (Institut für Bildungswissenschaft an der Universität Wien) sind die geplanten 750 Millionen Euro für Ganztagsschulen „hinausgeworfenes Geld, da es keinen messbaren Nachweis gibt, dass die Ganztagsschule die Chancengleichheit fördert.“
Niederösterreichs ÖVP-Bildungslandesrätin Barbara Schwarz lehnt das in dieser Form vorgelegt Paket ebenso ab: „Das Bundesministerium will nur die verschränkte Form der Ganztagsschule und forciert diese, wo sie kann. Da wird jedes Kind dann zwangsverpflichtet, bis 17 Uhr in der Schule zu bleiben. Ich bemerke, dass da eine ideologische Haltung der SPÖ dahinter steht, nämlich die Kinder so viel wie möglich in die Schulen zu stecken, und sie in den Schulen zu erziehen und nicht von den Eltern. Das kann aber nicht der Weg sein."
Auch die meisten Lehrer erachten – speziell in den ersten beiden Schulklassen – eine verschränkte Form der Ganztagsschule, bei der am späten Nachmittag noch Unterricht erfolgt, aus pädagogischer Sicht als nicht sinnvoll.
Deshalb Ja zu einer qualitätsvollen Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit für jene, die sich freiwillig dafür entscheiden, aber Nein zur zwangsverpflichtenden täglichen Anwesenheit von 8 bis 16 Uhr ab dem ersten Schuljahr.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. – Bitte.
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