Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 221

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Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1326 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elek­trotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Aus­schusses für Wirtschaft und Industrie (1402 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 13 wird in § 16 Abs. 3. nach der Wortfolge „ein Vertreter des Fachverbandes Ingenieurbüros“ der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Wortfolge als neue Zeile eingefügt:

„ein Vertreter des Umweltbundesamtes.“

Begründung

Normung ist ein wichtiger wie auch kritischer Bereich in einer komplexen Welt, deren technischen und prozessualen Standards unser Leben erheblich beeinflussen. Der ge­genständliche Entwurf zeigt zwar begrüßenswerte Parallelen zum letztjährigen Nor­mengesetz (welches alle Normen außer den elektrotechnischen Normen regelt), lässt aber zahlreiche Fragen offen:

Der eindeutige Mehrwert der Duplizierung von Normungsorganisationen (anstatt einer Konsolidierung aller Normungstätigkeiten bei einem Träger) erschließt sich nicht.

Die Unabhängigkeit der mit der elektrotechnischen Normung betrauten Organisation (OVE) ist strittig.

Als Beratungs- und „Aufsichts“-Gremium gilt laut dem vorliegenden Gesetz der elektro­technische Beirat. Dieser wurde weiterhin sehr umfangreich personell besetzt (inklusi­ve beispielsweise eine/r VertreterIn der Landwirtschaftskammer und eine/r VertreterIn des Verteidigungsministeriums) – VertreterInnen von Umweltagenden sind nicht vorge­sehen.

Während die beiden ersteren Punkte struktureller Natur sind und eine zukunfts- und er­gebnisoffene Diskussion aller Beteiligten benötigen, ist die Sicherstellung einer „Partei­stellung“ des Umweltbundesamtes im elektrotechnischen Normen-Steuerungsgremium sofort sicherstellbar. Umweltaspekte sind für unsere Lebensqualität und die Zukunft un­seres Planeten essentiell. Daher ist zumindest ein/e VertreterIn des Bundesumweltam­tes dem elektrotechnischen Beirat beizustellen, zumal das Bundesumweltamt diese Rol­le auch in der Vergangenheit wahrgenommen hat

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Let­tenbichler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.37.08

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorrednerin, die ich ansonsten sehr schätze und die in vielen Dingen grundvernünftig ist, hat heute bei der Begründung ih­rer Ablehnung drei Punkte erwähnt, die sie sehr positiv sieht, und zwei Punkte, die sie nicht so positiv sieht. Der Knackpunkt ist, so wie ich das jetzt herausgehört habe, dass es zu einer Reduzierung dieses Beirates von 34 auf 23 Mitglieder gekommen ist – im Sinne der Ökonomie, dass man Dinge konzentriert, verkleinert. (Abg. Brunner: Es geht nicht um die Reduzierung, sondern wie sie erfolgt!) Man hat die Anzahl der Mitglieder reduziert, und es sind natürlich auch andere Organisationen und Bereiche nicht mehr ver­treten.

 


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