Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 184.)
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor-lage (1263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1413 d.B.)
31. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1911/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (1412 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 30 und 31 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.31
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Abend sollte man sozusagen die Früchte der Arbeit der Gespräche und Verhandlungen, die man den ganzen Tag geführt hat, ernten, und zwar zu einem Gesetz, das nicht unbedingt sehr prominent in der Auslage steht, nämlich dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, einem Gesetz, das für Krisen, für Notfälle, für Katastrophen vorgesehen ist, dass in solchen Szenarien die österreichische Bevölkerung ausreichend mit Lebensmitteln versorgt wird, dass Maßnahmen gesetzt werden können, dass ein Lenkungsausschuss diese Maßnahmen plant, diese dem Minister vorschlägt, und der Minister diese bei Dringlichkeit auch durchsetzen und umsetzen kann.
Dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz und braucht eben diese Harmonisierung, es ist daher eine Zweidrittelmaterie, und wir haben bei diesen Verhandlungen natürlich auch überlegt, was man Zeitgemäßes tun kann, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wir hatten ja heute schon eine sehr interessante und durchaus konstruktive Debatte zu den Problemen des globalen Agrarmarktes: Thema Palmöl, Fett-Importe et cetera. Und die Frage ist langfristig: Wie wird sich die Ernährungssicherheit, die Ernährungssouveränität in den nächsten zehn Jahren gestalten? Wird es einfach sein, die Krisenvorsorge auch durch heimische Produktion aufrechtzuerhalten?
Meine Damen und Herren, das ist ein ganz, ganz zentraler Punkt, und ich bin überzeugt davon, dass die österreichische Bevölkerung großes Interesse daran hat, dass diese Krisenvorsorge auch durch die österreichische Landwirtschaft gewährleistet werden kann.
Daher wird es einen Abänderungsantrag geben, der zur Verteilung gebracht wird. Ich möchte ihn hier kurz erläutern: Die Kollegen Auer, Preiner und ich haben gemeinsam einige wesentliche neue Elemente, Verbesserungen, im Gesetz implementiert. Diese Verbesserungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Mitwirkungsrechte auch dieses Hauses. Die Abgeordneten dieses Hauses, die im Hauptausschuss vertretenen Parteien werden im Rahmen dieses Lenkungsausschusses auch Mitwirkungsrechte bekommen, und das halte ich im Sinne der Transparenz und letztlich auch gemeinsamen Steuerung für so eine wichtige Angelegenheit für einen guten und richtigen Weg.
Das Zweite, was wir hier neu vorsehen, ist, dass die Ernährungssouveränität auch ein wichtiges Ziel dieses Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes wird. Also Ernährungssou-
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