Da das Haus ab 2011 leer gestanden ist, haben wir in Braunau einen Arbeitskreis gebildet, der sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Wir haben eine Historikerin eingeladen, Frau Dr. Uhl, die auch in der Expertenkommission war. Letztendlich ist damals schon festgestanden, dass man sehr sensibel mit einer Weiterverwendung dieses Hauses umgehen muss. Wir haben damals mit der Volkshilfe und Volkshochschule ein Konzept erarbeitet, die Besitzerin lehnte auch das ab.
Ich weiß von den Gesprächen aus dem Innenministerium, bei denen ich zum Teil auch dabei war, oder von anderen Gesprächen mit der Besitzerin. Mit ihr wurde lange Jahre hochsensibel – das muss ich wirklich sagen – und sehr rücksichtsvoll über eine Weiterverwendung verhandelt und diskutiert. Es kam schlussendlich zu keiner Zusage, zu keiner Annäherung. Eine Enteignung ist wirklich der letzte Weg, eine Enteignung im Sinne des Staatsvertrages von 1955, der vorhin zitiert wurde, nämlich die gesetzliche Vorgabe, an die die Republik Österreich gebunden ist, jegliche nationalsozialistische Wiederbetätigung und auch das bejahende Gedenken an solchen Orten zu verhindern und sich darum zu kümmern, dass das nie wieder stattfindet.
Das wird in vorzüglicher Weise, muss ich sagen, vom Innenministerium in sehr, sehr sensibler Art und Weise behandelt. Wie gesagt, der jetzige Gesetzesvorschlag ist letztendlich der letzte Ausweg. Alle hatten eigentlich gehofft, dass die Besitzerin im Sommer vielleicht noch einlenkt, auch das ist nicht passiert. Jetzt wird halt hier entschieden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
22.15
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
22.15
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zwei Punkte: Der eine ist die Frage des Denkmalschutzes, die Frage des Abrisses, die Frage der Gestaltung. Das ist meines Erachtens großteils vom Tisch, da nämlich die Experten empfehlen, dieses Haus eben nicht abzureißen, sondern, wie sie sagen, zu neutralisieren. Es soll weder – logischerweise, weil es gesetzwidrig wäre – eine Gedenkstätte für den dort Geborenen, aber genauso wenig eine Gedenkstätte dagegen entstehen. Es einfach zu neutralisieren ist das Beste für dieses Objekt.
Im Gesetz selbst – das ist vielleicht ein gewisser Schönheitsfehler – steht zwar drinnen, will man es gestalten, sollen dem Entscheidungen anderer Behörden, sprich Einwände von Denkmalschützern, nicht entgegenstehen. Ich glaube, wenn man mit den Vertretern der Stadt Braunau entsprechend sensibel umgeht – das ist das Wichtigste, und es wurde schon erwähnt –, wird sich diese Gestaltung durchaus im Einvernehmen fügen, um diesen Zweck zu erfüllen.
Der Kernpunkt dieses Tagesordnungspunktes ist aber die Enteignung. Kollege Franz, die künstlerische Gestaltung und alles ist am heutigen Tag eine Themenverfehlung, denn es geht um die Enteignung. Eine Enteignung ist natürlich der letzte Schritt, den sich die öffentliche Hand auf gesetzlicher Basis vorbehalten und herausnehmen kann, um jemandem sein Privateigentum wegzunehmen.
Vielleicht vorher noch zu einer anderen Frage: Im Gesetzesantrag und in den Erläuterungen dazu wird schon ein bisschen dick aufgetragen. Also wenn dort tatsächlich Horden von Neonazis mit Hitlergruß in der Woche ein paarmal, wie Kollege Buchmayr gesagt hat, antanzen, dann wäre, wenn sich so etwas bewahrheitet, meiner Meinung nach das Innenressort gefordert, dort einen Polizisten hinzustellen, der dafür sorgt, dass jeder, der dort das Ganze macht, sofort abgeführt und entsprechend strafgesetzlich verfolgt wird. – Wenn dem so wäre. Es hat einmal aus Ungarn und von einer Rockerbande aus Deutschland im Internet Aufrufe gegeben, dorthin zu fahren, sich dort zu treffen. Das soll alles sein.
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