Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 274

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22.31.54

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Rede bezieht sich auf den Tagesordnungs­punkt 34, das Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016. Meine Damen und Her­ren! Wenn ich mir diese Novelle so ansehe, dann gewinne ich den Eindruck, als ob die Regierungsparteien hier versuchen würden – nach dem Motto: Ich geb dir was, du gibst mir was –, anderen Parteien gesellschaftspolitisch problematische Änderungen schmack­haft zu machen oder unterzujubeln.

Konkret meine ich beispielsweise die Zustimmung zur Vornahme der Begründung von eingetragenen Partnerschaften vor den Standesämtern als Gegenleistung für den Waf­fenpass für Polizisten. Damit würde nämlich über die Hintertür der vorgeblichen Redu­zierung des Verwaltungsaufwandes der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft de facto das gleiche Recht gegeben wie der klassischen Ehe. Das ist ein weiterer Tabubruch und ein Schlag gegen die klassische Familie und Ehe. Ich wundere mich nur darüber, dass es der ÖVP offenbar überhaupt keine Schwierigkeiten macht, solchen Gesetzes­änderungen zuzustimmen.

Aber nun zur beabsichtigten Änderung des Waffengesetzes. Diese umfasst das Verbot des Erwerbs, Besitzes und Führens von Schusswaffen und Munition im Fall von Asyl­werbern, das Verbot des Erwerbs, Besitzes und Führens von Schusswaffen von un­rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen und die Verwehrung des Zuganges zu Schusswaffen und Munition für illegal aufhältige Personen.

Meine Damen und Herren, diese Verbote sind natürlich gerechtfertigt, und es ist auch selbstverständlich, dass man Menschen, die bei uns im Land erst um Asyl ansuchen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen verbietet. Für mich stellt sich nur die Fra­ge, warum ein derartiges Waffenverbot nicht schon längst besteht.

Richtig ist es auch, Fremden, die nach Österreich zuwandern und vorhaben, sich bei uns längerfristig aufzuhalten, sozusagen einen Beobachtungszeitraum zu geben und ih­nen erst bei Wohlverhalten nach einem Ablauf von fünf Jahren den Erwerb, den Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition zu erlauben. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) Es ist auch ebenso vernünftig, Arbeitnehmern, die aufgrund ihres Berufes Wild töten, die Möglichkeit zu geben, Schalldämpfer zu benutzen, um Gehörschäden zu ver­meiden.

Bei all diesen Regelungen, meine Damen und Herren – und ich habe nicht umsonst „ver­nünftig“ gesagt; ich könnte auch „sachgerecht“ sagen –, hat man sich immer bemüht, zu begründen, weshalb sie sachgerecht sind. In einem entscheidenden Punkt liegt aber keine sachliche Rechtfertigung vor, nämlich in dem Punkt, dass man Organen des öf­fentlichen Sicherheitsdienstes, kurzum gesagt, unseren Polizistinnen und Polizisten, zwar die Möglichkeit gibt, einen Waffenpass ohne sogenannten Bedarf zu erwerben, dabei aber das Kaliber auf 9 Millimeter oder darunter beschränkt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich werde Ihnen sagen, warum diese Einschränkung nicht gerechtfertigt ist: Polizistin­nen und Polizisten sind schon nach der Richtlinien-Verordnung aus dem Jahr 1993, so­fern es verhältnismäßig ist und es den Umständen des Falles entspricht, verpflichtet, sich in den Dienst zu stellen, wenn das Leben und die Gesundheit von Menschen oder der Schutz fremden Eigentums in großem Ausmaß gefährdet ist.

Das Argument, dass die Einschränkung des Waffenpasses auf 9 Millimeter sachge­recht sei, weil die Polizisten im Umgang mit diesem Kaliber besonders geübt sind, geht ins Leere. Gerade das Gegenteil ist in diesem Fall richtig, denn ich behaupte, dass Poli­zisten und auch Justizwachebeamte in vielen Bereichen besser geschult sind als ande­re, zivile Waffenpassbesitzer, die Waffen wesentlich größeren Kalibers besitzen.

Wir wissen aber auch, dass gerade die Problematik Waffenpass für Polizisten erst auf­grund der in den vergangenen Jahren immer misstrauischeren oder ablehnenderen Hal-


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