tung der Bezirkshauptmannschaften entstanden ist, weil Anträge von Polizisten auf Erteilung eines Waffenpasses beinahe immer abgelehnt wurden.
Umgekehrt müssten wir eigentlich den Polizisten dankbar dafür sein, dass sie überhaupt bereit sind, Waffen auch außerhalb des Dienstes zu tragen und im Falle der Notwendigkeit, wenn eben Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, diese Waffen einzusetzen. Ich denke daran, wie es ausgegangen wäre, wenn bei den Terrorüberfällen in den vergangenen Jahren Polizisten am Tatort bewaffnet gewesen wären. Wie viele Menschenleben hätten geschützt werden können!
Herr Minister, machen wir keine halben Sachen! Lassen Sie diese Beschränkung auf das Kaliber fallen – es ist noch immer Zeit dazu –, und geben wir auch den Justizwachebeamten die Möglichkeit, einen Waffenpass in der geschilderten Form zu erwerben! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.38
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort gemeldet. – Bitte.
22.38
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bevor ich zum Thema Waffengesetz und zu den Ausführungen meines Vorredners komme, die ich korrigieren werde, möchte ich zu seiner Einleitung, zu seinem ersten Satz eines sagen: Rechtsakte gelten unabhängig davon, wo sie abgeschlossen werden. Der Inhalt dieses Rechtsakts ändert sich dadurch nicht. In diesem Sinne sind Ihre Unterstellungen, das, was Sie zum Ersten gesagt haben, in keiner Weise richtig. Es kommt nicht darauf an, wo ein Rechtsakt abgeschlossen worden ist.
Nun darf ich auf das vorgelegte Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 eingehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Wir beschließen heute eine große Bürokratieentlastung, nämlich eine Bürokratieentlastung für Stiftungen, wo es um den Entfall von Meldepflichten geht, eine Bürokratieentlastung für Meldebehörden, denen es leicht ermöglicht wird, die Identität von Fremden nachzuweisen und zu überprüfen, indem sie auf das Zentrale Fremdenregister zugreifen können.
Wir vermindern die Bürokratie dadurch, dass man sich in Zukunft auch mittels Bürgerkarte wird anmelden können und nicht mehr persönlich zur Meldebehörde gehen muss. Wir verringern die Bürokratie auch für Patchwork-Familien, wenn sie in Beherbergungsbetrieben Unterkunft nehmen, indem nur mehr einer der Familie dort seiner Meldepflicht nachkommen und die anderen Personen nur mit Namen und Geburtsdatum eintragen muss.
Wir schaffen mit dieser Novelle aber etwas ganz Wichtiges, indem wir die Würde von Menschen wieder besonders hervorheben, und zwar für eine ganz bestimmte Personengruppe: Babys, die mit weniger als 500 Gramm tot geboren werden und bisher nicht in das Personenstandsregister eingetragen werden konnten, können nunmehr mit dieser Novelle eingetragen und damit von den Eltern, die ihnen die Trauer auch zukommen lassen wollen, entsprechend mit Namen und Bild verabschiedet und begraben werden. Dafür möchte ich ganz besonders danken. Viele, viele Familien in Österreich sind davon betroffen und für diese Regelung sehr, sehr dankbar. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, der in dieser Novelle enthalten ist, ist die Sicherheitsstärkung betreffend Opfer. Ich möchte besonders hervorheben, dass für die Opfer von Gewalt – sehr oft sind Frauen davon betroffen – nun die Möglichkeit eingeräumt wird, Personen, die eine Auskunft über sie erhalten wollen, diese Auskunft nicht nur zwei Jahre nicht zu geben, sondern ihnen die Auskunft bis zu fünf Jahre zu verweigern, denn wenn zum Beispiel Frauen, die von ihrem Ehemann geschlagen wur-
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