Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 275

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tung der Bezirkshauptmannschaften entstanden ist, weil Anträge von Polizisten auf Er­teilung eines Waffenpasses beinahe immer abgelehnt wurden.

Umgekehrt müssten wir eigentlich den Polizisten dankbar dafür sein, dass sie über­haupt bereit sind, Waffen auch außerhalb des Dienstes zu tragen und im Falle der Not­wendigkeit, wenn eben Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, diese Waffen einzu­setzen. Ich denke daran, wie es ausgegangen wäre, wenn bei den Terrorüberfällen in den vergangenen Jahren Polizisten am Tatort bewaffnet gewesen wären. Wie viele Men­schenleben hätten geschützt werden können!

Herr Minister, machen wir keine halben Sachen! Lassen Sie diese Beschränkung auf das Kaliber fallen – es ist noch immer Zeit dazu –, und geben wir auch den Justizwa­chebeamten die Möglichkeit, einen Waffenpass in der geschilderten Form zu erwer­ben! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


22.38.20

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Bevor ich zum Thema Waffengesetz und zu den Ausführungen meines Vor­redners komme, die ich korrigieren werde, möchte ich zu seiner Einleitung, zu seinem ersten Satz eines sagen: Rechtsakte gelten unabhängig davon, wo sie abgeschlossen werden. Der Inhalt dieses Rechtsakts ändert sich dadurch nicht. In diesem Sinne sind Ihre Unterstellungen, das, was Sie zum Ersten gesagt haben, in keiner Weise richtig. Es kommt nicht darauf an, wo ein Rechtsakt abgeschlossen worden ist.

Nun darf ich auf das vorgelegte Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 einge­hen. Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Wir beschlie­ßen heute eine große Bürokratieentlastung, nämlich eine Bürokratieentlastung für Stif­tungen, wo es um den Entfall von Meldepflichten geht, eine Bürokratieentlastung für Mel­debehörden, denen es leicht ermöglicht wird, die Identität von Fremden nachzuweisen und zu überprüfen, indem sie auf das Zentrale Fremdenregister zugreifen können.

Wir vermindern die Bürokratie dadurch, dass man sich in Zukunft auch mittels Bürger­karte wird anmelden können und nicht mehr persönlich zur Meldebehörde gehen muss. Wir verringern die Bürokratie auch für Patchwork-Familien, wenn sie in Beherbergungs­betrieben Unterkunft nehmen, indem nur mehr einer der Familie dort seiner Melde­pflicht nachkommen und die anderen Personen nur mit Namen und Geburtsdatum ein­tragen muss.

Wir schaffen mit dieser Novelle aber etwas ganz Wichtiges, indem wir die Würde von Menschen wieder besonders hervorheben, und zwar für eine ganz bestimmte Perso­nengruppe: Babys, die mit weniger als 500 Gramm tot geboren werden und bisher nicht in das Personenstandsregister eingetragen werden konnten, können nunmehr mit dieser Novelle eingetragen und damit von den Eltern, die ihnen die Trauer auch zu­kommen lassen wollen, entsprechend mit Namen und Bild verabschiedet und begra­ben werden. Dafür möchte ich ganz besonders danken. Viele, viele Familien in Öster­reich sind davon betroffen und für diese Regelung sehr, sehr dankbar. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, der in dieser Novelle enthalten ist, ist die Sicherheitsstärkung betreffend Opfer. Ich möchte besonders hervorheben, dass für die Opfer von Gewalt – sehr oft sind Frauen davon betroffen – nun die Möglichkeit ein­geräumt wird, Personen, die eine Auskunft über sie erhalten wollen, diese Auskunft nicht nur zwei Jahre nicht zu geben, sondern ihnen die Auskunft bis zu fünf Jahre zu verweigern, denn wenn zum Beispiel Frauen, die von ihrem Ehemann geschlagen wur-


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