Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 276

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den, in einer Notunterkunft leben, wäre es nicht gut, wenn bekanntgegeben werden wür­de, wo diese Frau wohnt. Die Verlängerung der Auskunftssperre auf fünf Jahre wird vie­len Menschen helfen, sie ist auch ein weiterer Schritt in dieser Novelle für mehr Men­schenwürde und Achtung der Lebensumstände von Opfern von Gewalt.

Ein Punkt betreffend Sicherheit wurde von meinem Kollegen angesprochen, nämlich dass Asylwerber und Drittstaatsangehörige, die noch nicht fünf Jahre in Österreich le­ben, keine Waffen in Österreich führen dürfen, das heißt, es gibt ein Schusswaffenver­bot für Asylwerber und für Asylberechtigte.

Ein Punkt, den mein Vorredner weit näher ausgeführt hat, ist der, dass Polizisten in Zu­kunft einen Waffenpass erhalten können, ohne dass die Behörde eine Einzelfallprüfung unternimmt. Im Gegensatz zu dem, was mein Vorredner gesagt hat, kann selbstver­ständlich jeder Polizist auch eine Waffe mit einem größeren Kaliber als 9 Millimeter er­halten und selbstverständlich kann jeder Justizwachebeamte auch einen Waffenpass mit jeder Munition erhalten.

Der Unterschied ist nur der, dass das – genauso wie in der Vergangenheit – im Einzel­fall geprüft wird. Dass sich Personen sozusagen einer Munition oder einer Waffe, wie sie im Dienstgebrauch üblich ist, bedienen, sich in den Dienst stellen können und damit gleich vor Ort Verbrechen verhindern können, auch wenn sie nicht unmittelbar im Dienst sind, aber ihrer Pflicht und dem Recht als Exekutivbeamte nachkommen, sich in den Dienst zu stellen, dem ist, glaube ich, ganz besonders nachzukommen, das ist entspre­chend zu begrüßen.

Ein Punkt, der noch nicht angesprochen wurde, den ich für besonders wichtig halte, weil er auf die neuen Formen der Kriminalität besonders eingeht: das sogenannte Dark Net. Im Dark Net, sozusagen im nicht offiziell zugänglichen Internet, werden immer mehr illegale Geschäfte abgewickelt, in diesem Dark Net kommt es auch zu illegalem Waf­fenhandel. Für solche Straftaten erhöhen wir den Strafrahmen, damit wird der Polizei ermöglicht, in diesem Bereich verdeckte Ermittlungen vorzunehmen.

Durch all diese Maßnahmen gibt es mehr Sicherheit und mehr Entbürokratisierung. Das braucht Österreich, dafür ein herzliches Danke gerade zu dieser späten Stunde. (Bei­fall bei der ÖVP.)

22.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. – Bitte.

 


22.44.29

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Ich möchte zuerst kurz zum Waffengesetz Stellung nehmen – vor allem ist es ja § 22, der in Diskussion steht und der festlegt, dass einem „Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes“, wie es so schön heißt, auf jeden Fall bei Bedarf die Ausstellung eines Waffenpasses zu genehmi­gen ist.

Nun geben wir Exekutivbeamten natürlich einen Vertrauensvorschuss, das ist über­haupt keine Frage. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Natürlich gehen wir alle davon aus, dass Exekutivbeamte generell und auch in ihrer Freizeit sorgsam mit Waffen umgehen. Auch das steht außer Frage.

Womit für uns das Problem beginnt, ist, dass dieses Gesetz eine Tendenz zeigt, die in die falsche Richtung geht. Wir brauchen in Österreich nicht mehr, sondern weniger Waf­fen. (Abg. Zanger: Ja, weniger illegale!) Meine Damen und Herren, wohin das Vorhan­densein von vielen Waffen führt, wohin es führt, wenn der Zugang zu Waffen einfach ist – wie es ja auch Gruppierungen in diesem Haus immer wieder fordern –, das zeigen die USA: Mehr Waffen bedeuten weniger Sicherheit (Beifall bei den Grünen), weniger


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