Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 284

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schiedenen Materien – wie Meldegesetz, Personenstandsrecht, Waffengesetz –, die die­ses Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 regelt. Es ist einfach eine schrittwei­se Veränderung des Gesichts Österreichs. Wir modernisieren Österreich.

Ein paar Neuerungen möchte ich ansprechen: Das erste und wirklich ganz große Ziel dieser Regierungsvorlage ist der Bürokratieabbau, den wir durch mehrere Maßnahmen erreichen. Das An- und Ummelden mit der Bürgerkarte ist ein Produkt der Zeit, ein Ge­bot der Stunde und sozusagen eine gute Folge der Modernisierung.

Die Hotellerie und der Tourismus werden entbürokratisiert. Es kommen Maßnahmen, die ihnen helfen, ihre Geschäfte leichter zu erledigen, etwa durch das Ausfüllen der Mel­deblätter bei Sammellisten, bei Gruppenreisen oder wenn bei Familien nur mehr eine Person meldepflichtig ist. Unsere Hoteliers, unsere Vermieter in Pensionen, unsere Ap­partementvermieter sind dankbar dafür, dass dieses Nachlaufen mit den Meldeformu­laren in überbordendem Ausmaß nunmehr ein Ende hat.

Lassen Sie mich kurz etwas zum verbesserten Service beim Personenstandsregister sagen: Wir tragen dem lange geäußerten Wunsch von Vätern und Müttern Rechnung, die ihre Sternenkinder nunmehr eintragen können. Ich glaube, wir reagieren hier sehr gefühlvoll und helfen besonders in einer sehr schwierigen Lebenssituation, diese zukünf­tig besser zu meistern.

Lassen Sie mich zum Thema Datenqualität im Zentralen Melderegister kurz ausführen: Die Meldebehörden erhalten den Zugang zu den Originaldaten des Zentralen Fremden­registers. Ich glaube, es ist gerade in der heutigen Zeit ganz wichtig, bei den Identitäts­nachweisen die Anmeldungen von Fremden zu erleichtern und entsprechend Fehler­quellen zu beseitigen.

Meine Damen und Herren, für mich ganz besonders wichtig ist der erweiterte Opfer­schutz. Jedes Opfer – meistens leider Frauen –, das bei Meldungen in Notwohnungen bisher die Auskunftssperre für zwei Jahre verfügen konnte, kann das jetzt für fünf Jah­re tun. Ich habe schon im Jahr 2015 gesagt, wie wichtig diese Regelung ist, als wir sie implementiert haben. Die Praxis hat die Sinnhaftigkeit bestätigt, und sie hat vor allem gezeigt, dass der Zeitraum einfach verlängert werden muss. Das tun wir hiermit.

Zu den Anpassungen der Verpartnerungen am Standesamt und der Führung des Fa­miliennamens lassen Sie mich noch so viel sagen: Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter. Bei den Rechtsakten per se halte ich es für unbedingt notwendig, weiterhin zu dif­ferenzieren, aber der Ort, wo die Verpartnerung abgeschlossen werden kann, soll letzt­endlich verwaltungstechnisch einfacher geregelt werden.

Meine Damen und Herren, insgesamt ist das eine gelungene Regierungsvorlage mit ver­schiedenen begründeten, sinnvollen Maßnahmen, die unseren Bürgern helfen, ihr Wir­ken im Land und ihre Tätigkeiten leichter vornehmen zu können, und vor allem schaffen wir wieder ein Stück Bürokratieabbau – ein Gebot der Stunde. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


23.10.02

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf die Änderung im Waffengesetz, mit der es Polizisten erleichtert wird, einen Waf­fenpass zu erhalten. Einige Vorredner haben dazu schon ihre Ausführungen gemacht, es ist aber festzustellen, dass diese Änderung, die hier vorgenommen wird und heute beschlossen werden soll, eine halbgare und zahnlose Version ist. (Abg. Plessl: Sie haben die Vorlage nicht gelesen!) Wozu brauchen wir eine Kaliberbeschränkung? Das


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite