Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 21

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Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 21 Minuten; darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die jetzt vorgeschlagenen Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

09.09.121. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1330 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche-rungs­gesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977 geändert werden sowie ein Alterssicherungskommissions-Gesetz erlassen wird (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016), und über den

Antrag 1859/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, zuletzt abgeändert durch BGBl. 75/2016, abgeändert wird, sowie über den

Antrag 1303/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 118/2015, abgeändert wird (1429 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1349 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz geändert werden (1430 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1431 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (1432 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 361/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein


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