Geld von den Österreichern zu den Ausländern fließt? Wir haben ja laut Herrn Felderer, der im Fiskalrat sitzt, immerhin 5,7 Milliarden € für Menschen, die im vergangenen Jahr zu uns gekommen sind, flüssiggemacht – 5,7 Milliarden €, und wir beschweren uns, dass die Pensionisten um 100 oder 200 Millionen € zu viel bekommen könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen ein Beispiel dafür nennen, dass die Bundesregierung am falschen Ort spart und die eigene Pfründe nicht angreifen will, nämlich die Sozialversicherungen in Österreich. Wir leisten uns 19 Sozialversicherungen, dort gibt es insgesamt 116 Dienstautos. Es sind 120 Millionen € an EDV-Kosten zu bezahlen, 15 Millionen € für das Personal und 558 Millionen € an Verwaltungskosten. Insgesamt sind das fast 700 Millionen €. Da spricht man nicht von Einsparungsmaßnahmen, denn da würde es um die eigenen Pfründe gehen, die man natürlich nicht angreifen will.
Ich stelle daher folgenden Antrag seitens der Freiheitlichen Partei:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1431 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird in § 95 d Abs 1 Pensionsgesetz angefügt:
‚Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Pensionsgesetz 1965, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension liegen.‘“
Anwendungsgleich folgen Artikel 2 und Artikel 3, wo das genauso hinzugefügt werden möge.
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Wir finden es einfach ungerechtfertigt, dass diese Regelung nicht nur bis zur ASVG-Grenze geht, sondern dass darüber hinaus diejenigen, die über der ASVG-Grenze liegen, den Hunderter ebenfalls bekommen sollen. Ich ersuche um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen trotzdem bitte, auch wenn es gleichlautend ist, die Änderungen verlesen, weil dieser Antrag nicht schriftlich vorliegt. Ich würde Sie daher bitten, Punkt 2 und Punkt 3 zu verlesen.
Abgeordneter Werner Neubauer (fortsetzend): Also:
„2. In Artikel 2 wird in § 11 Abs 4 Bundestheaterpensionsgesetz angefügt:
‚Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Bundestheaterpensionsgesetz, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension liegen.‘
2. In Artikel 3 wird in § 60 Abs 15 angefügt:
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