Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 24

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Geld von den Österreichern zu den Ausländern fließt? Wir haben ja laut Herrn Felderer, der im Fiskalrat sitzt, immerhin 5,7 Milliarden € für Menschen, die im vergan­genen Jahr zu uns gekommen sind, flüssiggemacht – 5,7 Milliarden €, und wir be­schweren uns, dass die Pensionisten um 100 oder 200 Millionen € zu viel bekommen könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen ein Beispiel dafür nennen, dass die Bundesregierung am falschen Ort spart und die eigene Pfründe nicht an­greifen will, nämlich die Sozialversicherungen in Österreich. Wir leisten uns 19 Sozial­versicherungen, dort gibt es insgesamt 116 Dienstautos. Es sind 120 Millionen € an EDV-Kosten zu bezahlen, 15 Millionen € für das Personal und 558 Millionen € an Ver­wal­tungskosten. Insgesamt sind das fast 700 Millionen €. Da spricht man nicht von Einsparungsmaßnahmen, denn da würde es um die eigenen Pfründe gehen, die man natürlich nicht angreifen will.

Ich stelle daher folgenden Antrag seitens der Freiheitlichen Partei:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pen­sionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1431 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in § 95 d Abs 1 Pensionsgesetz angefügt:

‚Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Pensionsgesetz 1965, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension liegen.‘“

Anwendungsgleich folgen Artikel 2 und Artikel 3, wo das genauso hinzugefügt werden möge.

*****

Wir finden es einfach ungerechtfertigt, dass diese Regelung nicht nur bis zur ASVG-Grenze geht, sondern dass darüber hinaus diejenigen, die über der ASVG-Grenze liegen, den Hunderter ebenfalls bekommen sollen. Ich ersuche um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen trotzdem bitte, auch wenn es gleichlautend ist, die Änderungen verlesen, weil dieser Antrag nicht schriftlich vorliegt. Ich würde Sie daher bitten, Punkt 2 und Punkt 3 zu verlesen.

Abgeordneter Werner Neubauer (fortsetzend): Also:

„2. In Artikel 2 wird in § 11 Abs 4 Bundestheaterpensionsgesetz angefügt:

‚Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Bundestheaterpensionsgesetz, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension liegen.‘

2. In Artikel 3 wird in § 60 Abs 15 angefügt:

 


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