Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 26

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9.17.23

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Für mich ist es eigenartig, wenn sich Herr Neubauer herstellt und davon spricht, dass es Almosen für Pensionisten gibt. Ich kann mich noch gut daran erinnern, denn so lange bin ich schon im Hohen Haus, als die schwarz-blaue Regierung damals den Pensionistinnen und Pensionisten ausnahmslos Einmalzahlungen zugestanden hat. (Abg. Schimanek: Man kann auch gescheiter werden!) Wir haben es geschafft, dass gesetzlich verankert ist, dass es nunmehr eine Inflationsabgeltung plus diese 100 € gibt. (Abg. Neubauer: 50 Jahre später!)

Ich habe auch noch sehr gut in Erinnerung, dass der damalige Präsident des Natio­nalrates Andreas Khol, als es um die Erhöhung der Pensionistenbeiträge gegangen ist, gesagt hat: Wir haben jetzt die Aufgabe, den Übergenuss der Pensionistinnen und Pensionisten zu reduzieren, den ihnen die roten Sozialminister zugestanden haben.

Ich sage: Wir machen jetzt soziale Politik, ganz im Gegensatz zu dem, wie Sie es betrieben haben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie wissen ganz genau, dass die Bundesregierung sich seit März des heurigen Jahres ganz intensiv mit dem Reformpfad der Pensionen auseinandergesetzt hat. Faktum ist auch, dass die Bundesregierung bemüht ist, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu halten. Deswegen gibt es ja auch Regelungen, die wir heute beschließen werden, dass jene Personen, die freiwillig über das Regelpen­sionsalter hinaus arbeiten – also die Frauen nach vollendetem 60. Lebensjahr, die Männer nach vollendetem 65. Lebensjahr – positive Anreize bekommen sollen. Das bedeutet: Zusätzlich zum Aufschubbonus von 4,2 Prozent pro Jahr sollen auch der Dienstgeberbeitrag und der Dienstnehmerbeitrag für drei weitere Jahre auf die Hälfte reduziert werden.

Ebenso wird in den heute vorliegenden und zu beschließenden Gesetzesvorhaben eine Reform der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung in die Wege geleitet. Dieser Schritt war meines Erachtens schon dringend notwendig. Wir alle wissen, dass es betreffend die bisherige Zusammensetzung genug Kritikpunkte allein aufgrund der Größenordnung gegeben hat. Ich glaube, es waren insgesamt 43 Personen, mit den zusätzlich kooptierten Experten. Die Kommission war nicht mehr handlungsfähig. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Gerade Sozialminister Stöger hat nicht nur die Zusammensetzung des Gremiums neu geordnet, sondern auch die Kompetenzen dieser Alterssicherungskommission erwei­tert, weil ja gerade dieses Gremium auch wertvolle Daten und Analysen für uns alle liefern soll, wie sich die Pensionen in Zukunft entwickeln.

Das heißt, dass jene Mitglieder, die künftig in dieser Alterssicherungskommission sitzen, mittelfristige Gutachten über die Gebarung der gesetzlichen Pensionsver­siche­rung sowie über die Kostenentwicklung auch hinsichtlich Beamtinnen und Beamten des Bundes, der Länder und auch der Gemeinden zu erstellen haben. Das ist ja auch neu, denn die Beamtenpensionen wurden ja bisher nicht berücksichtigt. (Beifall der Abg. Aubauer.)

Ich möchte aber noch einen weiteren wesentlichen Punkt anschneiden, der betrifft Personen, die mindestens 30 Jahre gearbeitet haben, aber aufgrund ihres geringen Einkommens – da sind großteils Frauen betroffen, die teilzeitbeschäftigt waren – bisher nur eine geringe Ausgleichszulage erhalten haben. Das wird sich nun insofern ändern, als diese Personen zukünftig einen besonderen Ausgleichszulagenrichtsatz erhalten werden.

Meiner Ansicht nach, lieber Alois, Herr Sozialminister, ist das ein wesentlicher Schritt, Altersarmut in Zukunft zu vermeiden, denn wenn für diesen Personenkreis die Aus-


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