Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 34

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nächsten Schritt machen sollten, endlich Privilegien in diesem Staat abzuschaffen. Pen­sionsprivilegien haben keinen Platz in unserem System! (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, gehen wir gemeinsam diesen mutigen Schritt! Machen wir zu Beginn des Jahres 2017 gemeinsam diesen Schritt, und schaffen wir Privilegien mutig ab! Uns haben Sie als Partner, und ich weiß, von den Oppo­sitionsparteien sind auch viele in dieser Richtung unterwegs, aber den Regie­rungs­parteien sei gesagt: Bewegen Sie sich doch endlich! Bewegen Sie sich in Richtung faires System!

In diesem Sinn – denn wir stehen auch dafür, dass es in Zukunft ein System für alle gibt, in dem im Pensionsbereich alle fair und gleich behandelt werden; das ist die Zukunft, die wir uns vorstellen – bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Luxus­pensionsreform jetzt!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Ge­setzesentwurf vorzulegen, welcher umgehend eine ASVG-Obergrenze für alle mit Steuergeldern und Beiträgen finanzierten Pensionen vorsieht, die in staatlichen, halb­staatlichen, ausgegliederten oder teilausgegliederten Einrichtungen oder beitrags­finanzierten Interessensverbänden gewährt werden.“

*****

Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)

9.46


Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß ein­gebracht und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Keine Einmalzahlung von 100 Euro für Bezieher einer Pension über der ASVG-Grenze"

Eingebracht zu TOP 2: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1349 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern- Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1430 d.B.)

Es ist vorgesehen, allen Beziehern von Pensionen aus der gesetzlichen Pensions­versicherung mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen haben, eine Einmalzahlung in der Höhe von 100 € zu gewähren. Bei dieser Einmalzahlung handelt es sich um keinen Pensionsbestandteil, sondern um eine einmalige Sonderzahlung für Menschen mit vorrangig geringem Pensionseinkommen.

 


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