Aus diesem Grund ist es nicht gerechtfertigt, Steuergelder nach dem Gießkannenprinzip an Alle zu verteilen, sondern die Menschen zu unterstützen, deren Pensionsbezug maximal die Höhe einer ASVG-Höchstpension erreicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Bezieher von Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, deren Bezug über der ASVG-Höchstgrenze liegt, von der Einmalzahlung über 100 Euro ausgenommen werden.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Luxuspensionsreform jetzt!“
Eingebracht zu TOP 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1330 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden sowie ein Alterssicherungskommissions-Gesetz erlassen wird (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016) und
über den Antrag 1859/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs-gesetz, zuletzt abgeändert durch BGBl. 75/2016, abgeändert wird sowie
über den Antrag 1303/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs-gesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 118/2015, abgeändert wird (1429 d.B.)
Im Jahr 2014 wurde mit dem Sonderpensionsbegrenzungsgesetz im Nationalrat ein erster Schritt für eine Reform gesetzt, welche zumindest im Ansatz dazu geeignet war, die über Jahre gewachsenen Sonderpensionsrechte eines privilegierten Empfängerkreises auf Steuerzahlerkosten in geringem Maße einzuschränken.
Was mit diesem Gesetz jedoch NICHT umgesetzt, ja geradezu verabsäumt wurde, war eine Reform des Pensionssystems, durch die bestehende Pensionen, die in staatlichen, halbstaatlichen, ausgegliederten oder teilausgegliederten Einrichtungen oder beitragsfinanzierten Interessensverbänden gewährt werden, auf ASVG-Höchstgrenze reduziert werden.
Bereits seit dem Jahr 2003 fordert dazu der Pensionsexperte und frühere Weltbank-Direktor Robert Holzmann ein gleichziehen aller Beamten mit den übrigen Sozialversicherten:
„So seien die ASVG-Pensionen zu 90 Prozent finanziert. Nur knapp 100.000 Euro muss der Staat pro ASVG-Pensionist nachschießen. Pro pensioniertem Beamten müssen hingegen schon 400.000 beigesteuert werden. Und ganz eklatant wird es bei
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