Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 83

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nicht so, dass dieses Instrument nicht auch jetzt zur Anwendung kommt; gerade gestern hat ein oberösterreichischer Betrieb Kurzarbeit angemeldet.

Lassen Sie mich zwei Dinge dazu sagen: Es wird immer davon gesprochen, dass das sehr kompliziert und mit einem sehr großen bürokratischen Aufwand verbunden ist. – Innerhalb von wenigen Tagen wurde die Vereinbarung mit diesem Unternehmen fertig­gestellt, gestern wurde unterschrieben. Jetzt geht es in die Gremien, und mit 1. Jänner des neuen Jahres können die 200 Kolleginnen und Kollegen sozial abgefedert in Kurzarbeit gehen und verlieren fast kein Einkommen; 90 Prozent des Einkommens wird weiterhin bezahlt.

Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und Walter Schopf danken, weil er es war, der diese Vereinbarung gestern mitverhandelt hat. Danke schön, Walter, dass das so schnell über die Bühne gegangen ist!

Ich glaube, es ist ein sehr wesentlicher und konstruktiver Schritt, der heute hier gesetzt wird. Die arbeitenden Menschen, die in Krisenbetrieben arbeiten und von Krisen betroffen sind, brauchen dieses Instrumentarium. Es ist ganz, ganz wichtig! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


11.59.37

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zu TOP 18: Der Arbeitsmarkt in Österreich ist von einem Ost-West-Gefälle geprägt. Wenngleich dem Höchststand arbeitsloser Arbeitnehmer hohe Be­schäf­tigtenzahlen gegenüberstehen, ist die Ostregion aufgrund der Grenznähe zu wirtschaftlich schwachen Staaten besonders zu beachten. 

Nicht außer Acht zu lassen ist dabei die europaweite Personenfreizügigkeit sowie die Dienstleistungsrichtlinie. Zwischen Verdienstmöglichkeiten in Österreich und jenen in den angrenzenden östlichen Nachbarländern gibt es erhebliche Unterschiede, sodass unser heimischer Arbeitsmarkt von Arbeitnehmern aus dem Grenzbereich förmlich überschwemmt wird. Der Grundsatz „gleicher Lohn bei gleicher Arbeit am gleichen Ort“ kann unter Berücksichtigung nicht unerheblicher Ausbildungsunterschiede in dieser Form nicht anerkannt werden.

Arbeitsverhältnisse von ausländischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind in vollem Umfang im gültigen heimischen System anzumelden. Einer allfälligen Schwarzarbeit ist der Kampf anzusagen.

In Bezug auf unser Sozialsystem ist mit Hochdruck darauf zu verweisen, dass Sozial­leistungen für nicht in Österreich aufhältige Personen nicht in voller Höhe erbracht werden dürfen. Es müsste sich von selbst verstehen, dass dem heimischen Arbeits­losen der Vorzug gegenüber arbeitsberechtigten Fremden einzuräumen ist. Obwohl die Beschäftigungszahl billiger Arbeitskräfte aus den EU-Staaten stagniert, steigt die Zahl heimischer Arbeitsloser weiter. Nochmals: Dem heimischen Arbeitnehmer ist der Vorrang einzuräumen. – Danke.

12.01


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu einer Reihe von Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

 


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